Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

März 31, 2019

Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

KG Berlin Beschluss 16.11.2018 – 6 W 54/18

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 16. November 2018 geht es um die Anfechtung eines Erbscheins durch den Sohn (Beteiligter zu 1)

des Verstorbenen, der den Ehepartner des Erblassers (Beteiligte zu 2) als Alleinerben auswies.

Die Eheleute hatten am 20. März 1992 ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Nacherben einsetzten.

Zudem war festgelegt, dass der Sohn das Familiengrundstück erhalten solle.

Der Sohn forderte die Einziehung des Erbscheins, da er befürchtete, dass seine Mutter das Grundstück unentgeltlich an seinen Neffen (den Sohn seiner Schwester) übertragen könnte,

was seiner Meinung nach nicht dem Willen des Erblassers entsprach.

Das Nachlassgericht hatte die Einziehung des Erbscheins abgelehnt und argumentierte, dass der eindeutige Wortlaut des Testaments die Mutter als uneingeschränkte Alleinerbin festlege.

Der Sohn legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein.

Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

Das Kammergericht gab der Beschwerde statt und änderte den Erbschein, indem es die Mutter nicht als Voll-, sondern als befreite Vorerbin einstufte.

Die Kinder, also der Sohn und die Tochter, wurden als Nacherben zu gleichen Teilen eingesetzt.

Die Begründung basierte auf der Auslegung des Testaments, die den tatsächlichen Willen der Erblasser ergründen sollte, nicht nur den Wortlaut.

Das Gericht stellte fest, dass der wesentliche Wille der Eheleute darin bestand, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern, jedoch nicht, das Grundstück unentgeltlich an Dritte zu übertragen.

Durch die Einsetzung der Mutter als befreite Vorerbin wurde sichergestellt, dass das Grundstück innerhalb der Familie bleibt und letztlich dem Sohn zufällt, wie es der gemeinsame Wille der Eheleute gewesen sei.

Die Beteiligten mussten ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen, und Gerichtskosten wurden nicht erhoben.

Der Streitwert wurde auf 45.000 Euro festgesetzt.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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