Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

März 31, 2019
Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

KG Berlin Beschluss 16.11.2018 – 6 W 54/18

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 16. November 2018 geht es um die Anfechtung eines Erbscheins durch den Sohn (Beteiligter zu 1)

des Verstorbenen, der den Ehepartner des Erblassers (Beteiligte zu 2) als Alleinerben auswies.

Die Eheleute hatten am 20. März 1992 ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Nacherben einsetzten.

Zudem war festgelegt, dass der Sohn das Familiengrundstück erhalten solle.

Der Sohn forderte die Einziehung des Erbscheins, da er befürchtete, dass seine Mutter das Grundstück unentgeltlich an seinen Neffen (den Sohn seiner Schwester) übertragen könnte,

was seiner Meinung nach nicht dem Willen des Erblassers entsprach.

Das Nachlassgericht hatte die Einziehung des Erbscheins abgelehnt und argumentierte, dass der eindeutige Wortlaut des Testaments die Mutter als uneingeschränkte Alleinerbin festlege.

Der Sohn legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein.

Anfechtung eines Erbscheins Auslegung befreite Vorerbin statt Vollerbin

Das Kammergericht gab der Beschwerde statt und änderte den Erbschein, indem es die Mutter nicht als Voll-, sondern als befreite Vorerbin einstufte.

Die Kinder, also der Sohn und die Tochter, wurden als Nacherben zu gleichen Teilen eingesetzt.

Die Begründung basierte auf der Auslegung des Testaments, die den tatsächlichen Willen der Erblasser ergründen sollte, nicht nur den Wortlaut.

Das Gericht stellte fest, dass der wesentliche Wille der Eheleute darin bestand, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern, jedoch nicht, das Grundstück unentgeltlich an Dritte zu übertragen.

Durch die Einsetzung der Mutter als befreite Vorerbin wurde sichergestellt, dass das Grundstück innerhalb der Familie bleibt und letztlich dem Sohn zufällt, wie es der gemeinsame Wille der Eheleute gewesen sei.

Die Beteiligten mussten ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen, und Gerichtskosten wurden nicht erhoben.

Der Streitwert wurde auf 45.000 Euro festgesetzt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge