Anfechtung Erbausgleichsvertrag durch nichteheliches Kind
OLG Celle 3 U 168/06
RA und Notar Krau
Sachverhalt:
Der Kläger, ein nichteheliches Kind, beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Anfechtung eines vorzeitigen Erbausgleichsvertrags,
den er als Minderjähriger mit seinem vermeintlichen Vater geschlossen hatte.
Der Anwalt versäumte die Anfechtungsfrist, woraufhin der Kläger ihn auf Schadensersatz verklagte.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Celle wies die Berufung des Klägers zurück.
Begründung:
Das OLG Celle bestätigte, dass der Anwalt seine Pflichten verletzt hatte, indem er die Anfechtungsfrist versäumte.
Es ließ jedoch offen, ob die Anfechtung des Erbausgleichsvertrags wegen arglistiger Täuschung begründet gewesen wäre.
Der Kläger hatte die angebliche Täuschung über die Einkünfte seines Vaters nicht ausreichend belegt.
Das OLG Celle stellte fest, dass die Abstammung des Klägers von seinem vermeintlichen Vater nicht durch die erforderlichen Urkunden nachgewiesen war.
Die Geltendmachung von Erbansprüchen setzt die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft voraus.
Der Kläger konnte jedoch keine entsprechenden Urkunden vorlegen.
Da die Abstammung des Klägers nicht nachgewiesen war, konnte er keinen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt geltend machen.
Er konnte nicht beweisen, dass ihm bei rechtzeitiger Anfechtung Erbansprüche zugestanden hätten.
Fazit:
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Anfechtung eines vorzeitigen Erbausgleichsvertrags durch ein nichteheliches Kind
die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Abstammung voraussetzt.
Da der Kläger diese nicht nachweisen konnte, hatte er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anwalt, der die Anfechtungsfrist versäumt hatte.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.