Anfechtung Erbausschlagung Irrtum über Überschuldung Nachlass

Juni 3, 2018

Anfechtung Erbausschlagung Irrtum über Überschuldung Nachlass

OLG Düsseldorf 7 U 130/12

Urteil 7.6.2013

RA und Notar Krau

In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2013 geht es um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Rechtsanwalt hat,

weil dieser es versäumt haben soll, fristgerecht eine Anfechtung der Erbausschlagung zu erklären.

Die Klägerin hatte das Erbe ausgeschlagen, da sie aufgrund einer Mitteilung der Justizobersekretärin I. irrtümlich davon ausging, der Nachlass sei überschuldet.

Später kamen ihr Zweifel daran, und sie beauftragte den Beklagten, eine Anfechtung der Ausschlagung zu erklären, was jedoch unterblieb.

Das Gericht stellte fest, dass der Klägerin kein Schadensersatzanspruch nach §§ 675, 280 BGB zusteht.

Anfechtung Erbausschlagung Irrtum über Überschuldung Nachlass

Entscheidend war, dass die Klägerin keinen schlüssigen Grund für eine Anfechtung der Erbausschlagung vorgetragen hat.

Ein Anfechtungsgrund könnte nur vorliegen, wenn ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses bestand, wie etwa die Überschuldung.

Allerdings wurde nicht dargelegt, dass die Klägerin falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses oder bestehende Verbindlichkeiten hatte.

Vielmehr schloss die Klägerin lediglich aufgrund der Ausschlagung durch andere Erben, dass der Nachlass überschuldet sei, ohne dies näher zu prüfen.

Da sie sich bewusst keine klaren Vorstellungen über den Nachlass gemacht hat und die Annahme einer Überschuldung einfach übernahm,

lag kein relevanter Irrtum vor, der eine Anfechtung der Ausschlagung gerechtfertigt hätte.

Das Gericht sah daher keinen Schaden aus einer möglichen Pflichtverletzung des Beklagten.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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