Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19

Juni 22, 2024

Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19

Zusammenfassung RA und Notar Krau


Tenor


Der angefochtene Beschluss wird geändert:

Das Nachlassgericht wird angewiesen, den beantragten Erbschein auf den Antrag der Beteiligten zu 3 vom 18. Dezember 2018 zu erteilen.

Beschwerdewert: 35.000,00 €


Gründe


I. Sachverhalt


Die Erblasserin hinterließ elf Kinder (Beteiligte zu 1 bis 11).

Die Stadt Düsseldorf veranlasste die Bestattung der Erblasserin und empfahl den Beteiligten, das Erbe aufgrund einer mutmaßlichen Überschuldung auszuschlagen.

Daraufhin schlugen die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 die Erbschaft aus.

Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19

Später teilte der Beteiligte zu 12 mit, dass der Nachlass nach Verkauf von Grundeigentum und Begleichung aller Verbindlichkeiten etwa 35.000 Euro betrage.

Daraufhin fochten die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 ihre Ausschlagungserklärungen an und beantragten einen Erbschein, der sie als Erben zu gleichen Teilen ausweist.

II. Erstinstanzliche Entscheidung


Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag ab.

Es führte aus, dass die Anfechtungen der Ausschlagungen unwirksam seien, da die Beteiligten zu 2, 3 und 7 keine Informationen über den Nachlasswert hatten und somit nicht von einem Anfechtungsgrund ausgegangen werden könne.

Die Mitteilung der Stadt Düsseldorf enthalte keine belastbaren Informationen über eine tatsächliche Überschuldung.

III. Beschwerde der Beteiligten


Die Beteiligten zu 2 und 8 legten Beschwerde ein.

Sie argumentierten, dass sie aufgrund der Mitteilung der Stadt Düsseldorf von einer Überschuldung ausgegangen seien.

Die Beteiligte zu 3 legte ebenfalls Beschwerde ein, zog diese aber später zurück.

IV. Entscheidung des OLG Düsseldorf

Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19


Das OLG Düsseldorf entschied zugunsten der Beschwerdeführer und hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf. Die wesentlichen Gründe sind:

Anfechtungsgrund: Ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses kann einen Anfechtungsgrund darstellen, insbesondere wenn er auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht.

Fehlvorstellung:

Die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 gingen aufgrund der Mitteilung der Stadt Düsseldorf irrtümlich von einer Überschuldung aus.

Diese Mitteilung beruhte auf den Angaben einiger Beteiligter und es bestand für die Ausschlagenden kein Grund, die Empfehlung der Stadt zu bezweifeln.

Kausalität des Irrtums:

Der Irrtum war kausal für die Ausschlagung, da die Beteiligten bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage die Ausschlagung nicht erklärt hätten.

Fristgerechte Anfechtung:

Die Anfechtungen wurden innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrundes erklärt.

V. Schlussfolgerung

Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19


Das Nachlassgericht wurde angewiesen, den Erbschein gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 3 zu erteilen, da die Anfechtungen wirksam waren.

Keine Kostenentscheidung und keine Zulassung der Rechtsbeschwerde


Eine Kostenentscheidung war nicht erforderlich und es bestand kein Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Wertfestsetzung


Die Wertfestsetzung erfolgte gemäß den Paragrafen 40 Abs. 1 Nr. 2, 61 GNotKG auf 35.000,00 €.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge