Sachverhalt:
Zwei Schwestern, die Beteiligten zu 1) und 2), waren Miterbinnen nach ihrer verstorbenen Schwester.
Die Beteiligte zu 2) hatte die Erbschaft zunächst angenommen, jedoch später angefochten, da sie sich über den Umfang des Nachlasses geirrt hatte.
Sie war von einem geringen Vermögen ausgegangen, tatsächlich befand sich im Nachlass eine Immobilie im Wert von ca. 600.000 €.
Hätte sie dies gewusst, hätte sie die Erbschaft aufgrund der höheren Erbschaftsteuerbelastung ausgeschlagen.
Das Amtsgericht wies die Anfechtung zurück, wogegen die Beteiligte zu 2) Beschwerde einlegte.
Rechtsfrage:
Kann die Annahme einer Erbschaft angefochten werden, wenn sich der Nachlass im Nachhinein als werthaltiger erweist und dies zu einer höheren Erbschaftsteuer führt?
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Anfechtung der Erbschaftsannahme war unwirksam.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass eine Erbschaftsannahme nicht allein aufgrund von steuerlichen Nachteilen angefochten werden kann.
Der Irrtum über den Wert des Nachlasses ist kein relevanter Anfechtungsgrund, solange keine wirtschaftliche Schlechterstellung eintritt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.