Anfechtung Erbvertrag durch Insolvenzverwalter
BGH Urteil vom 20.12.2012 – IX ZR 56/12
Tenor:
Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Tatbestand:
Die über achtzigjährige Erblasserin F. T. wurde von B. G. (Schuldnerin) gepflegt und setzte diese in einem notariellen Vertrag vom 29. Dezember 2003 zur Erbin und deren Tochter (Beklagte) zur Ersatzerbin ein.
Am 11. Mai 2005 wurde die Erbeinsetzung durch einen weiteren notariellen Vertrag aufgehoben, wobei die Schuldnerin als nicht befreite Vorerbin und die Beklagte als Nacherbin bestimmt wurden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin (12. Mai 2006) und dem Tod der Erblasserin (5. März 2009) focht der Kläger (Insolvenzverwalter) den zweiten Erbvertrag an,
um die Rechte der Beklagten aus diesem Vertrag auf sich zu übertragen.
Das Landgericht gab der Klage statt, das Oberlandesgericht Hamburg wies sie ab.
Der Kläger strebte mit seiner Revision die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils an.
Die Revision des Klägers ist unbegründet.
I.
Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Kläger den zweiten Erbvertrag nicht anfechten könne, gestützt auf § 83 Abs. 1 InsO.
Diese Vorschrift besagt, dass allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die Entscheidung zusteht, ob er den ihm zugedachten Vermögenszuwachs annimmt oder ausschlägt, was nicht anfechtbar ist.
II.
Diese rechtliche Bewertung entspricht der Rechtsprechung des Senats.
Weder die Aufhebung der Erbeinsetzung der Schuldnerin noch ihre Mitwirkung am zweiten Erbvertrag oder die Erbeinsetzung der Beklagten als Nacherbin sind anfechtbar.
Dies liegt daran, dass die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften und Vermächtnissen höchstpersönliche Entscheidungen sind, die nicht angefochten werden können.
Auch der Erbverzicht ist der Insolvenzanfechtung entzogen.
Entsprechend der Grundsätze des erbrechtlichen Erwerbs im Insolvenzverfahren steht dem Kläger keine Anfechtungsmöglichkeit zu.
Das bedeutet, dass selbst wenn die Schuldnerin durch ihre Zustimmung zum zweiten Erbvertrag eine geschützte Rechtsposition aufgab,
diese Entscheidung aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur nicht anfechtbar ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.