Anfechtung Testament wegen Motivirrtums

August 14, 2017
Anfechtung Testament wegen Motivirrtums

Anfechtung Testament wegen Motivirrtums

OLG München 31 Wx 234/16

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht München (OLG) entschied, dass die Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums nicht erfolgreich war,

da der Wille des Erblassers in erster Linie auf den Erhalt des landwirtschaftlichen Anwesens und nicht auf die persönliche Weiterführung des Betriebs durch den Erben gerichtet war.

Sachverhalt:

Ein Landwirt hatte in seinem Testament seinen Bruder zum Alleinerben seines gesamten Besitzes eingesetzt und seine Geschwister um Verständnis gebeten.

Weiter verfügte er, dass das Anwesen als Ganzes erhalten bleiben müsse.

Nach dem Tod des Landwirts und seines Bruders focht eine Schwester das Testament wegen Motivirrtums an, da der Bruder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht weitergeführt hatte.

Anfechtung Testament wegen Motivirrtums

Das Nachlassgericht gab der Anfechtung statt.

Rechtliche Würdigung:

  • Auslegung des Testaments: Das OLG legte das Testament des Erblassers aus und kam zu dem Ergebnis, dass der Wille des Erblassers primär auf den Erhalt des landwirtschaftlichen Anwesens gerichtet war.
  • Formulierungen im Testament: Die Formulierungen im Testament, wie „Das Anwesen muss auf jeden Fall als Ganzes erhalten bleiben …“ und „Meine Geschwister bitte ich in meinem und im Sinne meiner Eltern und Vorfahren um Verständnis“, deuteten darauf hin, dass der Erblasser den Hof als Ganzes erhalten wollte.
  • Handeln des Erblassers: Der Erblasser hatte selbst zu Lebzeiten den landwirtschaftlichen Betrieb in der ursprünglichen Form aufgegeben und Flächen verpachtet. Dies stützte die Auslegung, dass ihm der Erhalt des Anwesens wichtiger war als die persönliche Weiterführung des Betriebs durch den Bruder.
  • Motivirrtum: Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung von falschen Vorstellungen über Umstände ausgegangen ist, die ihn zur Verfügung bestimmt haben. Das OLG stellte fest, dass der Bruder den Betrieb zwar nicht persönlich weitergeführt hatte, dies aber nicht der bewegende Grund für die Erbeinsetzung gewesen war.

Entscheidung:

Das OLG hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und wies die Anfechtung des Testaments zurück.

Der Erbschein, der den Bruder als Alleinerben auswies, blieb somit wirksam.

Anfechtung Testament wegen Motivirrtums

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung bei der Feststellung des Erblasserwillens.

Es zeigt, dass bei der Beurteilung eines Motivirrtums die subjektiven Vorstellungen des Erblassers im Vordergrund stehen und nicht die objektiven Umstände.

RA und Notar Krau

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