Anfechtung Testament wegen Motivirrtums
OLG München 31 Wx 234/16
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht München (OLG) entschied, dass die Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums nicht erfolgreich war,
da der Wille des Erblassers in erster Linie auf den Erhalt des landwirtschaftlichen Anwesens und nicht auf die persönliche Weiterführung des Betriebs durch den Erben gerichtet war.
Sachverhalt:
Ein Landwirt hatte in seinem Testament seinen Bruder zum Alleinerben seines gesamten Besitzes eingesetzt und seine Geschwister um Verständnis gebeten.
Weiter verfügte er, dass das Anwesen als Ganzes erhalten bleiben müsse.
Nach dem Tod des Landwirts und seines Bruders focht eine Schwester das Testament wegen Motivirrtums an, da der Bruder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht weitergeführt hatte.
Das Nachlassgericht gab der Anfechtung statt.
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Das OLG hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und wies die Anfechtung des Testaments zurück.
Der Erbschein, der den Bruder als Alleinerben auswies, blieb somit wirksam.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung bei der Feststellung des Erblasserwillens.
Es zeigt, dass bei der Beurteilung eines Motivirrtums die subjektiven Vorstellungen des Erblassers im Vordergrund stehen und nicht die objektiven Umstände.
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