Anfechtung Versäumung Ausschlagungsfrist Irrtum über Überschuldung Nachlass
KG Berlin 6 W 140/14
Beschluss 28.11.2014
Das Kammergericht Berlin entschied am 28. November 2014 über die Anfechtung einer Erbausschlagung,
die aufgrund eines Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses erfolgt war.
Die Klägerin, eine der Erben, hatte die Erbschaft 1996 ausgeschlagen, weil sie fälschlicherweise davon ausging, dass der Nachlass überschuldet sei.
Später erfuhr sie, dass ein wertvoller Nachlassanteil existierte, den sie zuvor nicht kannte, und versuchte, die ursprüngliche Ausschlagung anzufechten.
Das Gericht bestätigte, dass die erste Anfechtungserklärung von 1996 wirksam war, da ein relevanter Irrtum vorlag.
Die zweite Anfechtungserklärung von 2013 war jedoch nicht fristgerecht und damit unwirksam.
Das Gericht hob hervor, dass die Fristen für Anfechtungen strikt eingehalten werden müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Entscheidung betont, dass auch eine Anfechtung der Anfechtung nur in engen Grenzen möglich ist, und die Fristen für solche Anfechtungen unverzüglich erfolgen müssen.
Wenn Sie die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft verpassen, gilt diese als angenommen (§ 1943 BGB).
Sie können diese Annahme aber unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§ 1954 BGB).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anfechtungsgrund: Sie müssen einen Anfechtungsgrund haben. In Betracht kommen Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung (§ 123 BGB) oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB).
Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem Sie den Anfechtungsgrund erkannt haben (§ 124 BGB).
Anfechtungserklärung: Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden (§ 1955 BGB).
Worauf sollten Sie achten?
Beispiel:
Sie haben die Erbschaft Ihres Onkels angenommen, ohne zu wissen, dass er hoch verschuldet war.
Nachdem Sie von den Schulden erfahren haben, können Sie die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums anfechten.
Wichtig:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.