
Anforderungen an Berufungsbegründung – Online-Glücksspiel
BGH Beschluss vom 4.12.2025 – I ZB 44/25
Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Dezember 2025 (Az. I ZB 44/25) zum Thema Online-Glücksspiel und den formalen Hürden einer Berufung.
In diesem Rechtsstreit geht es um einen Mann, der bei einem Online-Glücksspielanbieter viel Geld verloren hat. Der Anbieter hat seinen Sitz in Malta. Er bot seine Spiele aber auch auf einer deutschsprachigen Webseite an. Das Problem dabei: Der Anbieter hatte zwar eine Lizenz aus Malta, aber keine deutsche Lizenz.
Der Kläger wollte sein verlorenes Geld – insgesamt über 7.000 Euro – zurückhaben. Er argumentierte, dass die Verträge ungültig seien, weil das Glücksspiel in Deutschland ohne entsprechende Erlaubnis verboten war.
Zuerst landete der Fall vor dem Landgericht (LG) Bayreuth. Dieses Gericht gab dem Kläger größtenteils recht. Es entschied, dass der Glücksspielanbieter das Geld zurückzahlen muss.
Der Anbieter war damit nicht einverstanden und legte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein Urteil von der nächsthöheren Instanz prüfen lassen kann. Das OLG Bamberg wies die Berufung jedoch als „unzulässig“ ab. Das bedeutet, das Gericht hat sich den Fall gar nicht erst inhaltlich angesehen. Es fand, dass die Begründung des Anbieters formal nicht ausreichte.
Dagegen wehrte sich der Anbieter mit einer Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Wenn Sie gegen ein Urteil Berufung einlegen, müssen Sie dem Gericht genau erklären, warum das erste Urteil falsch war. Das nennt man Berufungsbegründung. Im Gesetz (der Zivilprozessordnung, kurz ZPO) gibt es dafür strenge Regeln.
Laut Gesetz muss die Begründung folgende Punkte enthalten:
Oft stützt ein Gericht sein Urteil auf mehrere verschiedene rechtliche Säulen. Wenn eine Säule wegbricht, halten die anderen das Urteil immer noch fest.
Für die Berufung bedeutet das: Wenn das erste Gericht zwei verschiedene Gründe nennt, warum Sie verlieren, müssen Sie in Ihrer Berufung beide Gründe angreifen. Wenn Sie nur einen Grund entkräften, bleibt das Urteil wegen des zweiten Grundes trotzdem bestehen. In so einem Fall wird die Berufung oft sofort als unzulässig verworfen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihr Argument gegen den ersten Grund so stark ist, dass damit automatisch auch der zweite Grund hinfällig wird, reicht der Angriff auf diesen einen Punkt aus.
Der BGH hat entschieden, dass das Oberlandesgericht Bamberg zu streng war. Die Berufung des Glücksspielanbieters hätte nicht einfach abgelehnt werden dürfen.
Der BGH betonte, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen ein Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz hat. Das ist ein Grundrecht. Gerichte dürfen den Zugang zur nächsten Instanz nicht durch übertriebene formale Anforderungen erschweren.
Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bayreuth sein Urteil auf zwei Wege gestützt:
Der Anbieter hatte in seiner Berufung unter anderem die „internationale Zuständigkeit“ angegriffen. Er behauptete, der Kläger sei gar kein echter „Verbraucher“. Wenn der Kläger kein Verbraucher ist, hätten deutsche Gerichte den Fall vielleicht gar nicht entscheiden dürfen.
Der BGH sagte: Da dieses Argument (die fehlende Verbrauchereigenschaft) beide Wege des Landgerichts betrifft, war die Berufung ordnungsgemäß begründet. Das OLG hätte den Fall also inhaltlich prüfen müssen.
Dieses Urteil ist ein Sieg für die Fairness im Prozessrecht. Es stellt klar, dass die Hürden für eine Berufung nicht so hoch hängen dürfen, dass man sie kaum noch überspringen kann. Solange ein Kläger oder Beklagter deutlich macht, wo der Fehler im Urteil liegt, muss das Gericht sich damit beschäftigen.
Der Fall geht nun zurück an das Oberlandesgericht Bamberg. Dort muss nun endlich in der Sache geprüft werden, ob der Kläger sein Geld vom Online-Casino zurückbekommt oder nicht. Der BGH hat lediglich klargestellt, dass die Tür für diese Prüfung offenstehen muss.
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