
Anforderungen an den Namen einer GbR für die Eintragung in das Gesellschaftsregister
OLG Köln Beschluss vom 23.1.2025 – 4 W 39/24
Wichtige Anforderungen an den Namen einer eingetragenen GbR (eGbR)
Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in das neue Gesellschaftsregister eingetragen wird (sie wird dann zur eGbR), muss ihr Name bestimmte Anforderungen erfüllen, die bisher hauptsächlich für im Handelsregister eingetragene Unternehmen (wie OHG oder KG) galten. Diese Regeln sollen für Klarheit und Verlässlichkeit im Geschäftsverkehr sorgen.
Der Name der eGbR muss drei zentrale Kriterien erfüllen:
Der Name muss geeignet sein, die Gesellschaft von allen anderen Unternehmen zu unterscheiden und sie eindeutig zu kennzeichnen. Er muss also eine gewisse Individualität aufweisen, damit Geschäftspartner wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Der Name darf keine Angaben enthalten, die das Publikum über wichtige geschäftliche Verhältnisse der GbR (z. B. Art, Umfang oder Größe des Geschäfts) irreführen könnten. Das heißt, der Name muss der Wahrheit entsprechen.
Was der Name NICHT sein darf (Fehlende Unterscheidungskraft)
Gerade in Bezug auf die Unterscheidungskraft gibt es strenge Vorgaben, um Verwechslungen zu vermeiden:
Der Name darf nicht nur aus allgemeinen Gattungs-, Branchen- oder Produktbezeichnungen bestehen. Zum Beispiel wäre ein Name wie „Handelsgesellschaft GbR“ oder „Immobiliengesellschaft GbR“ ohne unterscheidenden Zusatz wahrscheinlich nicht zulässig.
Ein Name, der nur aus einer geografischen Angabe besteht (z. B. nur der Name einer Stadt oder einer Straße ohne weitere Zusätze), ist grundsätzlich nicht eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Reine Ortsangaben dienen nicht dazu, ein bestimmtes Unternehmen zu identifizieren.
Die Bezeichnung „M-Straße 0 GbR“ wurde vom Gericht als unzureichende „reine Ortsbezeichnung in Alleinstellung“ abgelehnt, da sie keine ausreichende Unterscheidungskraft besaß.
Um die erforderliche Unterscheidungskraft zu erreichen, muss der Name über reine Sach- oder Ortsangaben hinausgehen. Das gelingt durch:
Namenszusätze: Das Hinzufügen von individuellen Zusätzen wie:
Personennamen: Die Namen eines oder mehrerer Gesellschafter.
Fantasiebezeichnungen: Erfundene oder nicht beschreibende Wörter.
Kombinationen: Eine Mischung aus Sach-, Orts- und Individualbezeichnungen.
Während eine bloße Straßen- oder Stadtbezeichnung oft nicht reicht, kann die vollständige, konkrete Adresse inklusive Hausnummer – insbesondere bei Immobiliengesellschaften – die Unterscheidungskraft herstellen, da sie das spezifische Objekt kennzeichnet. Das war zwar im vorliegenden Fall nicht ausreichend, aber andere Gerichte haben dies unter Umständen als ausreichend individualisierend angesehen, sofern die Adresse auch der tatsächliche Sitz ist.
Der Name einer GbR, die ins Gesellschaftsregister eingetragen werden soll, muss ein klar identifizierbarer Name sein – nicht nur eine allgemeine Beschreibung oder eine simple Ortsangabe. Er muss die eGbR von allen anderen Gesellschaften abgrenzen können und darf niemanden über die geschäftlichen Verhältnisse in die Irre führen.
Da das Registergericht die firmenrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anwendet, ist es ratsam, den gewählten Namen frühzeitig bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) prüfen zu lassen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen