Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Kaufvertrag über Hausgrundstück

Dezember 2, 2025

Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Kaufvertrag über Hausgrundstück

Datum: 06.11.2025

Gericht: Oberlandesgericht Hamm

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Entscheidungsart: Hinweisbeschluss

Aktenzeichen: 22 U 60/25

Vorinstanz: Landgericht Siegen, 1 O 83/23

Einleitung und Hintergrund

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 6. November 2025 einen sogenannten Hinweisbeschluss verfasst. Das Aktenzeichen lautet 22 U 60/25. In diesem rechtlichen Streit geht es um eine Auseinandersetzung zwischen einem Immobilienkäufer (dem Kläger) und einer Stadtverwaltung (der Beklagten). Die Stadt hat gegen ein früheres Urteil Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht teilt der Stadt nun mit, dass diese Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht bestätigt damit das vorherige Urteil des Landgerichts Siegen. Die Stadt wird den Prozess verlieren und muss die Kosten tragen, wenn sie die Berufung nicht zurücknimmt.

Der Sachverhalt: Was ist passiert?

Im Dezember 2021 kaufte der Kläger ein Haus von einem privaten Eigentümer. Dafür wurde ein gültiger notarieller Kaufvertrag geschlossen. Der Kläger gehört einer Partei an, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Er plante, das gekaufte Haus auch als Parteibüro zu nutzen.

Die Stadtverwaltung erfuhr davon und wollte dies unter allen Umständen verhindern. Zunächst versuchte die Stadt, ein städtisches Vorkaufsrecht auszuüben. Sie behauptete, sie benötige das Haus dringend für die Unterbringung von Flüchtlingen. Verwaltungsgerichte entschieden jedoch schnell, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war. Die Stadt durfte das Haus auf diesem Weg nicht an sich ziehen.

Da der offizielle Weg gescheitert war, wählte die Stadt eine andere Methode. Im Oktober 2022 kaufte die Stadt das Haus in einem zweiten Vertrag direkt vom ursprünglichen Verkäufer. Dabei wusste die Stadt ganz genau, dass der Verkäufer das Haus bereits an den ersten Käufer verkauft hatte. Um den Verkäufer zur Unterschrift zu bewegen, schloss die Stadt eine spezielle Vereinbarung mit ihm. Darin versprach die Stadt, alle Kosten und Schadenersatzforderungen zu übernehmen, falls der erste Käufer klagen sollte. Dafür nutzte die Stadt Geld, das teilweise von unbekannten Dritten stammte. Dieser zweite Kaufvertrag wurde zunächst geheim gehalten. Die Stadt ließ sich schnell als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen, um Fakten zu schaffen.

Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Kaufvertrag über Hausgrundstück

Die Entscheidung des Gerichts Das Gericht bewertet das Verhalten der Stadt als „sittenwidrig“ gemäß Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, dass die Stadt gegen die guten Sitten und das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen hat.

Die Begründung der Richter Das Gericht übt sehr scharfe Kritik am Vorgehen der Stadt. Folgende Punkte waren dabei entscheidend:

  1. Vorsätzliche Schädigung: Die Stadt hat sich bewusst in einen bestehenden Vertrag eingemischt. Sie hat den Verkäufer dazu verleitet, seinen ersten Vertrag zu brechen. Das Ziel war allein, dem ersten Käufer zu schaden und ihn aus der Stadt fernzuhalten.
  2. Missbrauch staatlicher Macht: Eine Stadt ist eine Behörde. Sie ist in besonderer Weise an Recht und Gesetz gebunden. Sie darf nicht wie ein unseriöser Geschäftsmann handeln. Sie darf keine heimlichen Verträge schließen oder Steuergelder riskieren, nur um einen unliebsamen Bürger zu blockieren.
  3. Politische Neutralität: Das Gericht stellt klar, dass auch Mitglieder verfassungsfeindlicher Parteien Rechte haben, solange die Partei nicht verboten ist. Die Stadt darf ihre Macht nicht missbrauchen, um politische Gegner mit illegalen Methoden zu bekämpfen. Der Zweck (Kampf gegen Rechts) heiligt hier nicht die Mittel (Rechtsbruch).
  4. Umgang mit Steuergeldern: Die Stadt hat hohe finanzielle Risiken auf sich genommen, um den Verkäufer freizukaufen. Sie hat dabei nicht geprüft, ob der Preis angemessen war. Zudem hat sie die Herkunft der Gelder von Dritten verschleiert. Das verstößt gegen die Pflichten einer ordentlichen Verwaltung.

Das Ergebnis Weil die Stadt „sittenwidrig“ gehandelt hat, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden besteht darin, dass der Kläger das Haus nicht bekommen hat. Das Gericht ordnet an, dass dieser Zustand korrigiert werden muss.

Die Stadt muss das Haus an den Kläger herausgeben. Sie muss zustimmen, dass der Kläger als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Im Gegenzug muss der Kläger natürlich den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zahlen. Der heimliche Kauf der Stadt wird also rückabgewickelt, und der ursprüngliche Kaufvertrag wird vollzogen. Das Gericht rät der Stadt dringend, ihren Fehler einzusehen und die Berufung zurückzunehmen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Notar Schild

Löschung Nießbrauch im Grundbuch nach Kündigung

Dezember 7, 2025
Löschung Nießbrauch im Grundbuch nach KündigungLG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 30.09.2025 – 12 T 4062/25Worum geht es in diesem Fall?Das…
paragraph paragraf

Hinweispflicht Notar auf Vereinbarung eines Wegerechts bei Grundstückskauf

Dezember 6, 2025
Hinweispflicht Notar auf Vereinbarung eines Wegerechts bei GrundstückskaufDatum: 11.08.2021 Gericht: Oberlandesgericht Hamm Spruchkörper: 11. Zi…
Hammer Law Recht Jura

Notarhaftung nach § 19 I 1 BNotO durch Amtspflichtverletzung bei Beurkundung

Dezember 6, 2025
Notarhaftung nach § 19 I 1 BNotO durch Amtspflichtverletzung bei BeurkundungGericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 06.12.2017…