Anforderungen an Nachweis Erbfolge gegenüber Grundbuchamt – OLG Schleswig 2 W 109/06
Einleitung
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig vom 19. Juli 2006 befasst sich mit den Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge
gegenüber dem Grundbuchamt, insbesondere wenn mehrere Testamente vorliegen und Zweifel an der Wirksamkeit des letzten Testaments bestehen.
Die Erblasserin hatte im Laufe ihres Lebens drei Testamente errichtet:
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Freundin die Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch.
Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage eines Erbscheins, da aufgrund der verschiedenen Testamente Zweifel an der Erbfolge bestanden.
Kernaussagen des Beschlusses
Das OLG Schleswig gab der Beschwerde der Freundin statt und hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Anwendung auf den konkreten Fall
Das OLG entschied, dass das Grundbuchamt im vorliegenden Fall keinen Erbschein verlangen durfte.
Besonderheiten des Falls
Bedeutung des Beschlusses
Der Beschluss des OLG Schleswig verdeutlicht die aktive Rolle des Grundbuchamts bei der Prüfung der Erbfolge.
Es darf sich nicht auf die Vorlage eines Erbscheins zurückziehen, sondern muss die relevanten Testamente selbstständig prüfen und auslegen.
Praktische Bedeutung
Dieser Beschluss hat für die Praxis erhebliche Bedeutung.
Er erleichtert die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall, wenn die Erbfolge durch ein notarielles Testament klar belegt ist und keine konkreten Zweifel an dessen Wirksamkeit bestehen.
Die Betroffenen sparen Zeit und Kosten, da die Beantragung eines Erbscheins entfällt.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.