Anforderungen an Nichtabhilfeentscheidung im Nachlassverfahren – OLG München 33 Wx 309/23 e
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München befasst sich mit den Anforderungen an eine Nichtabhilfeentscheidung in einem Nachlassverfahren.
Die verwitwete Erblasserin verstarb am xx.xx.2022 in Ruhpolding.
Es gab zwei Adoptivkinder: den Beteiligten zu 1, adoptiert gemeinsam mit dem vorverstorbenen Ehemann, und die Beteiligte zu 2, die im Jahr 2018 allein von der Erblasserin adoptiert wurde.
Die Erblasserin und ihr 2003 verstorbener Ehemann hatten mehrere Verfügungen errichtet: einen notariellen Ehe- und Erbvertrag (xx.xx.1963), ein gemeinschaftliches Testament (xx.xx.1997), ein eigenhändiges Testament (xx.xx.2007) und ein weiteres notarielles Testament (xx.xx.2016).
Der Beteiligte zu 1 beantragte im Jahr 2023 einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist.
Das Nachlassgericht kündigte am 21.11.2023 die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins an, setzte jedoch die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses aus.
Es ging davon aus, dass der Beteiligte zu 1 im Ehe- und Erbvertrag den wesentlichen Vermögensgegenstand erhalten hatte, wodurch eine Erbeinsetzung gegeben sei.
Der Beteiligte zu 1 habe nach dem Tod des Vaters keinen Pflichtteil geltend gemacht und sei daher nach dem Tod der Erblasserin nicht enterbt.
Gegen diese Entscheidung legte die Beteiligte zu 2 Beschwerde ein, der das Nachlassgericht nicht abhalf und die Akten dem Senat zur Entscheidung vorlegte.
Diese Entscheidung des OLG München verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Begründung und Durchführung eines Abhilfeverfahrens im Nachlassrecht.
Das Nachlassgericht muss sich eingehend mit dem Vorbringen der Beschwerde auseinandersetzen und den Erblasserwillen sorgfältig durch Auslegung ermitteln.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.