Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

RA und Notar Krau

Das Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit der Frage, ob dem Kläger der Pflichtteil durch den Erblasser wirksam entzogen wurde.

Hintergrund:

Der Kläger ist der Vater des Erblassers, welcher den Beklagten, seinen Lebensgefährten, zum Alleinerben einsetzte und im Testament anordnete,

dass sein Vater enterbt werden solle, da er ihm nach dem Leben trachte.

Entscheidung:

Das Gericht verurteilte den Beklagten, dem Kläger Auskunft über den Nachlass zu erteilen, da die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht vorlagen.

Begründung:

Nach § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB kann der Erblasser den Pflichtteil entziehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers trachtet.

Das Gericht stellte fest, dass bloße mündliche Äußerungen der Tötungsabsicht, etwa in Form von Bedrohungen, noch keine Lebensnachstellung darstellen.

Es sei nicht ausreichend, dass der Pflichtteilsberechtigte die Tötung nur ankündigt oder damit droht, ohne diese tatsächlich zu erstreben, oder den Tod des Erblassers lediglich herbeiwünscht.

Im vorliegenden Fall konnte der Beklagte nicht beweisen, dass der Kläger tatsächlich versucht hat, den Erblasser zu töten.

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Die vom Beklagten angeführten Äußerungen des Klägers gegenüber dem Erblasser, selbst wenn sie als wahr unterstellt würden, stellten lediglich Drohungen dar.

Da keine konkreten Handlungen des Klägers vorlagen, die auf eine tatsächliche Tötungsabsicht hindeuteten, waren die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung nicht erfüllt.

Bedeutung:

Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung wegen Lebensnachstellung.

Bloße Drohungen oder Äußerungen reichen nicht aus, es bedarf vielmehr konkreter Handlungen, die auf eine tatsächliche Tötungsabsicht hindeuten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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