Angabe von Vollmachten in einem Zeugnis – LAG Hamm Urteil vom 17/06/1999 – 4 Sa 309/98
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bezieht sich auf die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Die Klägerin, ein Unternehmen im Bereich Laden- und Hoteleinrichtungen, hatte das Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten, einem Schreinermeister und späteren Betriebsleiter, beendet.
Der Beklagte forderte eine Berichtigung seines Arbeitszeugnisses, um seine Kompetenzen und Verantwortlichkeiten genauer darzustellen und die Umstände seiner Kündigung korrekt widerzuspiegeln.
2.1 Vollmachten im Zeugnis
Vollmachten, wie z.B. Generalvollmacht, Abschlussvollmacht, Handlungsvollmacht oder Prokura, sind im Arbeitszeugnis anzugeben, da sie Rückschlüsse auf die Kompetenzen und die hierarchische Position des Arbeitnehmers im Betrieb ermöglichen.
Auch Einschränkungen wie Gesamt- oder Filialprokura sowie zeitliche Beschränkungen der Vollmachten sind zu erwähnen.
Die Erteilung der Einzelprokura an den Beklagten war im Zeugnis der Klägerin unvollständig dokumentiert, was das Gericht als Mangel bewertete.
2.2 Beendigungsgrund im Zeugnis
Der Beendigungsgrund gibt an, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde, und ist auf Verlangen des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufzunehmen.
Dabei ist eine wohlwollende Formulierung erforderlich, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen.
Die Klägerin hatte den Beklagten wegen der Integration von Familienmitgliedern in die Geschäftsführung gekündigt.
Dieser Grund war im Zeugnis nicht hinreichend dargestellt, weshalb das Gericht eine entsprechende Ergänzung forderte.
Das Gericht entschied, dass das von der Klägerin ausgestellte Zeugnis in mehreren Punkten unvollständig und daher zu berichtigen sei.
Der Tenor des Urteils forderte die Klägerin auf, ein neues Zeugnis zu erstellen, das die folgenden Punkte beinhaltet:
Erläuterung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Die spezifischen Tätigkeiten und Kompetenzen des Beklagten, einschließlich seiner Entwicklung vom Tischlermeister zum Betriebsleiter und seiner Verantwortung für den Produktionsbereich und die technische Vertriebsleistung, sind detailliert zu beschreiben.
Erteilung der Prokura:
Das Datum der Erteilung der Einzelprokura ist zu nennen, da dies eine bedeutende Kompetenz darstellt.
Führungsverhalten:
Das Verhalten des Beklagten gegenüber der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern ist einwandfrei zu bewerten.
Die bisherige Formulierung zur Mitarbeiterführung wurde als positiv, aber nicht ausreichend spezifisch hinsichtlich der gleichgestellten Kollegen angesehen.
Beendigungsgrund:
Die konkrete betriebsbedingte Ursache der Kündigung, nämlich die Nachfolgeplanung innerhalb der Familie der Geschäftsführung, ist klar zu benennen.
4. Kostenentscheidung und Rechtsmittelbelehrung
Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden zu ¼ der Klägerin und zu ¾ dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wurde nicht zugelassen, es besteht jedoch die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils.
Schlussfolgerung
Das Urteil betont die Bedeutung eines vollständigen und wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses, das sowohl die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten als auch die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses korrekt widerspiegelt.
Es stärkt die Rechte von Arbeitnehmern auf ein Zeugnis, das ihrem beruflichen Werdegang und zukünftigen Bewerbungschancen gerecht wird, indem es eine transparente und wohlwollende Darstellung sicherstellt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.