Annahme des Erbes bei Unkenntnis des Berufungsgrundes

Juni 7, 2025

Annahme des Erbes bei Unkenntnis des Berufungsgrundes

Eine Erbschaft annehmen: Was, wenn ich nicht alle Gründe kenne?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten die Nachricht, dass Sie eine Erbschaft antreten sollen. Ein aufregender Moment, der aber auch Fragen aufwerfen kann. Wie genau nimmt man eine Erbschaft an, und was passiert, wenn man nicht alle Details über den Grund der Erbschaft kennt? Als Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen dieses oft missverstandene Thema näherbringen.


Die Erbschaft annehmen: Ein klares Ja zu allem, was Sie wissen

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, ist das im Grunde wie ein großes, umfassendes „Ja“ zu allem, was Ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Es ist nicht nötig, jeden einzelnen Puzzleteil der Erbschaft zu kennen, um sie anzunehmen.

Stellen Sie sich vor, Sie erben von einer lieben Tante. Sie wissen, dass Sie im Testament bedacht wurden, aber Ihnen ist auch bekannt, dass Sie als engster Verwandter sowieso Erbe wären, falls es kein Testament gäbe (das nennt man gesetzliche Erbfolge). Wenn Sie die Erbschaft annehmen, dann gilt Ihre Annahme für beide Gründe – also sowohl aufgrund des Testaments als auch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.

Was passiert, wenn sich später herausstellt, dass das Testament ungültig ist – vielleicht weil es angefochten wurde? Keine Sorge! Ihre Annahme der Erbschaft bleibt trotzdem bestehen, weil Sie ja immer noch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt sind. Ihre Annahme ist wie ein stabiles Fundament, das auch dann trägt, wenn ein Teil des ursprünglichen Bauplans wegfällt.

Annahme des Erbes bei Unkenntnis des Berufungsgrundes


Was, wenn ich nicht alles weiß?

Es ist ganz normal, dass man zum Zeitpunkt der Annahme einer Erbschaft nicht jedes Detail oder jeden möglichen Grund für die Erbschaft kennt. Hier kommt eine wichtige Regel ins Spiel: Nur ein echter Irrtum über den konkreten Grund der Erbschaft kann dazu führen, dass Ihre Annahme unwirksam wird.

Was bedeutet das genau? Wenn Sie dachten, Sie erben aufgrund eines Testaments, und es stellt sich später heraus, dass Sie tatsächlich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erben, dann ist das ein Irrtum. Aber wenn Ihnen der genaue Grund für die Erbschaft eigentlich egal war oder Sie sich darüber keine Gedanken gemacht haben, dann bleibt Ihre Annahme der Erbschaft gültig.

Ein Beispiel: Sie erhalten eine Nachricht über eine Erbschaft, und Sie unterschreiben die Annahme, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen, ob es ein Testament gibt oder ob Sie einfach der nächste Angehörige sind. In diesem Fall bleibt Ihre Annahme wirksam, selbst wenn sich später herausstellt, dass der Grund ein anderer ist, als Sie vielleicht vage vermutet hatten. Es geht darum, ob Sie sich aktiv über den Grund geirrt haben, nicht darum, ob Sie einfach unsicher waren oder keine genauen Vorstellungen hatten.


Fazit und Ihr nächster Schritt

Die Annahme einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt. Es ist gut zu wissen, dass das Gesetz hier praxisnah denkt und Ihre Annahme in den meisten Fällen Bestand hat, selbst wenn sich Details im Nachhinein ändern oder Ihnen nicht alle Gründe sofort bekannt waren.

Haben Sie Fragen zu einer anstehenden Erbschaft oder zur Annahme? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

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