Anordnung einer Betreuung wenn der Betroffene gerichtliche Ladungen und Anordnungen negiert
LG Mainz, Beschluss vom 10.05.2016 – 8 T 43/16
Im Folgenden habe ich die Entscheidung des Landgerichts (LG) Mainz für Sie zusammengefasst. Der Text erklärt in einfacher Sprache, warum das Gericht die rechtliche Betreuung für einen betroffenen Mann bestätigt hat, obwohl dieser sich heftig dagegen wehrte.
In diesem Rechtsstreit geht es um einen Mann, der seit vielen Jahren an einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Das Amtsgericht Worms hatte für ihn eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Damit war der Mann jedoch nicht einverstanden. Er legte Widerspruch ein, was juristisch als „Beschwerde“ gewertet wurde. Das Landgericht Mainz musste nun prüfen, ob die Entscheidung des ersten Gerichts richtig war.
Am Ende entschied das Landgericht: Die Betreuung bleibt bestehen. Das Gericht sah dies als notwendig an, um den Mann vor sich selbst und vor Verwahrlosung zu schützen.
Der betroffene Mann lebte lange Zeit allein in einer Wohnung. Schon zwischen den Jahren 2000 und 2005 war er immer wieder in einer Fachklinik für Psychiatrie. Die Diagnose lautete: paranoide Schizophrenie.
Schon seit längerer Zeit gab es massive Probleme. Der Mann verhielt sich gegenüber seinen Nachbarn auffällig und beleidigend. Zudem zahlte er offenbar seine Miete nicht oder hielt sich nicht an Regeln, denn die Wohnung wurde ihm schon vor Jahren gekündigt. Er weigerte sich jedoch auszuziehen. Nur durch behördliche Anordnungen konnte er vorerst dort wohnen bleiben, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Ein entscheidendes Ereignis fand im November 2015 statt. Die Polizei musste einschreiten, weil der Mann in seiner Wohnung eine offene Feuerstelle errichtet hatte. Er hatte Kerzen zwischen Bücher gestellt und darauf mit einer Metallplatte gekocht. Zur „Sicherheit“ hatte er einen Pappkarton als Windschutz darum gestellt. Da Pappe und Bücher leicht brennen, bestand eine enorme Brandgefahr für ihn und das gesamte Haus. Später verlor er seine Wohnung endgültig und musste in einer Notunterkunft leben.
Um über eine Betreuung zu entscheiden, braucht das Gericht fachlichen Rat. Ein Facharzt für Psychiatrie untersuchte den Mann und erstellte ein Gutachten.
Der Arzt bestätigte die chronische paranoide Schizophrenie. Er stellte fest, dass der Mann:
Ein großes Problem ist, dass der Mann selbst glaubt, völlig gesund zu sein. Er lehnt Medikamente und Hilfe ab. Weil er nicht erkennt, dass er krank ist, kann er auch keine vernünftigen Entscheidungen für seine Gesundheit oder seine Finanzen treffen. Der Gutachter betonte, dass der Mann nicht in der Lage ist, die Vor- und Nachteile einer Betreuung gegeneinander abzuwägen.
In Deutschland ist die Freiheit eines Menschen ein sehr hohes Gut. Das Gesetz sagt eigentlich: Gegen den freien Willen eines Erwachsenen darf kein Betreuer bestellt werden.
Das Gericht musste klären, ob der Wille des Mannes „frei“ ist. Ein freier Wille setzt voraus, dass man Informationen verstehen, abwägen und danach handeln kann. Da der Mann aber aufgrund seiner Krankheit gar nicht versteht, in welcher Gefahr er schwebt, ist sein Wille kein „freier Wille“ im rechtlichen Sinne. Man spricht hier von einem natürlichen Willen. Wenn jemand durch eine psychische Krankheit seinen freien Willen verloren hat, darf der Staat zu seinem Schutz eine Betreuung anordnen.
Eine Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn sie wirklich notwendig ist. Das Gericht sah hier dringenden Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:
Das Landgericht hat die Beschwerde des Mannes abgelehnt. Das bedeutet, die Betreuung bleibt bestehen.
Normalerweise sucht das Gericht zuerst nach Familienmitgliedern oder Ehrenamtlichen, die die Betreuung übernehmen können. Im vorliegenden Fall hat das Gericht jedoch bewusst einen Berufsbetreuer gewählt. Der Grund dafür ist die schwierige Art des Mannes. Da er jede Zusammenarbeit ablehnt, braucht es einen Profi mit viel Erfahrung und Fachwissen, um überhaupt einen Zugang zu ihm zu finden.
Manchmal verweigern Betroffene jeglichen Kontakt zum Betreuer. Juristen fragen sich dann: Macht eine Betreuung überhaupt Sinn, wenn der Betreuer gar nichts tun kann? Das Landgericht Mainz entschied hier: Nur weil jemand am Anfang nicht kooperiert, darf man ihm die Hilfe nicht verweigern. Gerade die Ablehnung von Hilfe ist oft ein Symptom der Krankheit. Die Betreuung ist hier verhältnismäßig, weil die Nachteile ohne Hilfe (Obdachlosigkeit, Brandgefahr) viel schlimmer wären.
Normalerweise muss ein Richter den Betroffenen persönlich sprechen (anhören). In diesem Fall hat das Gericht mehrfach versucht, den Mann einzuladen.
Der Mann teilte lediglich schriftlich mit, dass er nicht kommen werde, weil er keine Betreuung wolle. Das Gericht entschied schließlich, dass es auch ohne ein persönliches Gespräch urteilen darf. Eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei hielt das Gericht für übertrieben (unverhältnismäßig), da man bereits wusste, was der Mann sagen würde: Er hält sich für gesund und will keine Hilfe. Mehr Erkenntnisse hätte ein erzwungenes Gespräch nicht gebracht.
Das Urteil des Landgerichts Mainz lässt sich so zusammenfassen:
Das Verfahren war für den Betroffenen kostenlos, da es sich um eine Maßnahme der staatlichen Fürsorge handelt.
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