Anpassung des Versorgungsausgleichs bei vorherigem Abänderungsverfahren

Februar 2, 2026

Anpassung des Versorgungsausgleichs bei vorherigem Abänderungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.6.2020 – 15 UF 151/19

Der Versorgungsausgleich und das Unterhaltsprivileg: Ein wichtiges Urteil für Rentner und Beamte

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche meist geteilt. Dies nennt man Versorgungsausgleich. In der Praxis führt das oft dazu, dass die monatliche Pension oder Rente des einen Partners gekürzt wird, um das Konto des anderen Partners aufzufüllen.

Doch was passiert, wenn derjenige, dessen Rente gekürzt wird, gleichzeitig Unterhalt an den Ex-Partner zahlen muss? In solchen Fällen kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Das Gesetz bietet hier eine Lösung an: Die Kürzung der Rente kann unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden. Man spricht hier vom sogenannten Unterhaltsprivileg.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 15 UF 151/19) wichtige Details dazu geklärt, wie genau diese Entlastung berechnet werden muss.


Der konkrete Fall: Beamter im Ruhestand gegen Rentenkürzung

In dem Fall vor dem OLG Schleswig ging es um einen ehemaligen Beamten. Er war viele Jahre verheiratet und wurde im Jahr 2001 geschieden. Damals wurde festgelegt, dass ein Teil seiner Pensionsansprüche auf seine Ex-Frau übertragen wird.

Als der Mann im Jahr 2019 in den Ruhestand ging, passierte Folgendes:

  1. Seine Pension wurde um über 600 Euro im Monat gekürzt, weil dieser Teil seiner Ex-Frau zustand.
  2. Gleichzeitig musste er an seine Ex-Frau monatlich 600 Euro Unterhalt zahlen.
  3. Die Ex-Frau arbeitete noch und erhielt selbst noch keine Rente aus dem Versorgungsausgleich.

Der Mann fühlte sich doppelt belastet. Er zahlte Unterhalt und verlor gleichzeitig einen hohen Betrag seiner Pension durch die Scheidungsfolgen. Er beantragte daher beim Familiengericht, die Kürzung seiner Pension auszusetzen, solange er Unterhalt zahlt.


Die gesetzliche Regelung: Wann wird die Kürzung gestoppt?

Das Gesetz (§ 33 VersAusglG) besagt: Die Kürzung der Rente wird angepasst, wenn die ausgleichspflichtige Person (hier der Ehemann) Unterhalt zahlt und die berechtigte Person (hier die Ehefrau) noch keine Leistungen aus dem Ausgleich erhalten kann.

Das Ziel ist einfach: Der Staat möchte verhindern, dass der zahlende Ex-Partner finanziell „ausgeblutet“ wird, während der andere Partner die Rentenvorteile aus der Scheidung noch gar nicht nutzt.

Die zwei Grenzen der Entlastung

Es gibt jedoch Grenzen für diese Entlastung. Die Aussetzung der Kürzung darf nicht höher sein als:

  1. Der Betrag des Unterhalts, den man tatsächlich zahlt oder zahlen müsste.
  2. Die Differenz der Ausgleichswerte. Das bedeutet: Wenn beide Partner gegenseitig Ansprüche übertragen haben, wird nur der „Überschuss“ betrachtet.

Was das OLG Schleswig neu entschieden hat

Das Familiengericht in der ersten Instanz hatte zwar die Kürzung teilweise gestoppt, aber einen zu niedrigen Betrag angesetzt. Das OLG Schleswig korrigierte dies und stellte zwei sehr wichtige Regeln auf.

1. Nur laufende Zahlungen zählen

Das Gericht stellte klar: Bei der Berechnung der Differenz (Grenze 2) dürfen nur die Renten berücksichtigt werden, die der Mann tatsächlich schon bekommt.

In diesem Fall hatte der Mann durch die Scheidung auch einen kleinen Rentenanspruch von seiner Frau erhalten. Aber: Er bekam diese Rente erst ab dem Moment, als er die Regelaltersgrenze erreichte (Ende 2019). Solange er diese zusätzliche Rente noch nicht ausgezahlt bekam, durfte sie bei der Berechnung der Grenze nicht mindernd berücksichtigt werden.

Anpassung des Versorgungsausgleichs bei vorherigem Abänderungsverfahren

Für Laien bedeutet das: Man schaut immer auf das Portemonnaie im Hier und Jetzt. Was noch nicht fließt, wird nicht eingerechnet.

2. Aktuelle Werte statt alter Zahlen

Dies ist der technisch wichtigste Punkt des Urteils. Das Familiengericht hatte mit den Werten aus dem Jahr 2001 gerechnet (dem Ende der Ehezeit). Das OLG Schleswig sagte: Das ist falsch!

Man muss die aktuellen Werte nehmen. Renten und Pensionen steigen über die Jahre (durch Rentenanpassungen). Wenn man die alten Zahlen aus der Zeit der Scheidung nimmt, wird man der heutigen wirtschaftlichen Realität nicht gerecht. Für die Berechnung der Höchstgrenze müssen also die Beträge herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Anpassung aktuell sind.


Die Folgen für die Berechnung

Durch diese Klarstellung änderte sich der Betrag, den der Mann behalten durfte, deutlich.

  • Phase 1 (Vor der Altersgrenze): Da er seine zusätzliche Rente noch nicht bekam, war die Entlastung nur durch die Höhe des Unterhalts begrenzt. Er bekam mehr Geld zurück.
  • Phase 2 (Nach Erreichen der Altersgrenze): Ab dem Moment, als er auch seine zusätzliche Rente erhielt, wurde diese mit der Kürzung verrechnet. Aber auch hier wurden die aktuellen, höheren Rentenwerte genutzt.

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, genau nachzurechnen. Oft werden bei der Anpassung des Versorgungsausgleichs veraltete Zahlen genutzt, was zum Nachteil der Betroffenen führt.


Warum dieses Urteil für Sie wichtig sein könnte

Wenn Sie im Ruhestand sind oder kurz davor stehen und gleichzeitig Unterhalt an einen Ex-Partner zahlen, sollten Sie Ihren Versorgungsausgleich prüfen lassen. Die Regeln sind kompliziert, aber sie können Ihnen jeden Monat mehrere hundert Euro mehr in der Tasche sichern.

Besonders wichtig ist das Urteil für:

  • Beamte, deren Pensionen wegen einer Scheidung gekürzt werden.
  • Rentner, die nachehelichen Unterhalt leisten.
  • Personen, bei denen die Scheidung schon viele Jahre zurückliegt (da hier die Wertunterschiede zwischen damals und heute besonders groß sind).

Rechtliche Laien können diese Berechnungen kaum selbst durchführen, da man hierfür die aktuellen Auskünfte der Rentenversicherung und der Besoldungsstellen korrekt interpretieren muss. Zudem muss man wissen, wie man einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt.


Kontaktieren Sie Experten für Ihr Recht

Die rechtlichen Hürden beim Versorgungsausgleich sind hoch. Kleine Fehler bei der Berechnung der Wertgrenzen können über die Jahre hinweg viel Geld kosten. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich professionell beraten.

Für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles und die Vertretung Ihrer Interessen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung, um Ihre Rentenansprüche optimal zu schützen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – Gewaltschutzgesetz

März 7, 2026
Unzumutbare Belästigung durch Nachstellen – GewaltschutzgesetzGericht: OLG Karlsruhe Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 11.02.2026 Akt…
The Law - Das Gesetz - Buch

Anordnung einer Zuwendungspflegschaft

März 7, 2026
Anordnung einer ZuwendungspflegschaftGericht: OLG Karlsruhe 20. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 03.03.2026 Aktenzeichen: 20 WF 153/…
The Law - Das Gesetz - Buch

Keine Amts­haf­tung bei Unfall wegen kleiner Lücke im Pflaster

März 3, 2026
Keine Amts­haf­tung bei Unfall wegen kleiner Lücke im PflasterLandgericht (LG) Koblenz Urt. v. 09.02.2026, Az. 1 O 9/25Hier finden Sie eine…