
Anpassung des Versorgungsausgleichs bei vorherigem Abänderungsverfahren
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.6.2020 – 15 UF 151/19
Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche meist geteilt. Dies nennt man Versorgungsausgleich. In der Praxis führt das oft dazu, dass die monatliche Pension oder Rente des einen Partners gekürzt wird, um das Konto des anderen Partners aufzufüllen.
Doch was passiert, wenn derjenige, dessen Rente gekürzt wird, gleichzeitig Unterhalt an den Ex-Partner zahlen muss? In solchen Fällen kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Das Gesetz bietet hier eine Lösung an: Die Kürzung der Rente kann unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden. Man spricht hier vom sogenannten Unterhaltsprivileg.
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 15 UF 151/19) wichtige Details dazu geklärt, wie genau diese Entlastung berechnet werden muss.
In dem Fall vor dem OLG Schleswig ging es um einen ehemaligen Beamten. Er war viele Jahre verheiratet und wurde im Jahr 2001 geschieden. Damals wurde festgelegt, dass ein Teil seiner Pensionsansprüche auf seine Ex-Frau übertragen wird.
Als der Mann im Jahr 2019 in den Ruhestand ging, passierte Folgendes:
Der Mann fühlte sich doppelt belastet. Er zahlte Unterhalt und verlor gleichzeitig einen hohen Betrag seiner Pension durch die Scheidungsfolgen. Er beantragte daher beim Familiengericht, die Kürzung seiner Pension auszusetzen, solange er Unterhalt zahlt.
Das Gesetz (§ 33 VersAusglG) besagt: Die Kürzung der Rente wird angepasst, wenn die ausgleichspflichtige Person (hier der Ehemann) Unterhalt zahlt und die berechtigte Person (hier die Ehefrau) noch keine Leistungen aus dem Ausgleich erhalten kann.
Das Ziel ist einfach: Der Staat möchte verhindern, dass der zahlende Ex-Partner finanziell „ausgeblutet“ wird, während der andere Partner die Rentenvorteile aus der Scheidung noch gar nicht nutzt.
Es gibt jedoch Grenzen für diese Entlastung. Die Aussetzung der Kürzung darf nicht höher sein als:
Das Familiengericht in der ersten Instanz hatte zwar die Kürzung teilweise gestoppt, aber einen zu niedrigen Betrag angesetzt. Das OLG Schleswig korrigierte dies und stellte zwei sehr wichtige Regeln auf.
Das Gericht stellte klar: Bei der Berechnung der Differenz (Grenze 2) dürfen nur die Renten berücksichtigt werden, die der Mann tatsächlich schon bekommt.
In diesem Fall hatte der Mann durch die Scheidung auch einen kleinen Rentenanspruch von seiner Frau erhalten. Aber: Er bekam diese Rente erst ab dem Moment, als er die Regelaltersgrenze erreichte (Ende 2019). Solange er diese zusätzliche Rente noch nicht ausgezahlt bekam, durfte sie bei der Berechnung der Grenze nicht mindernd berücksichtigt werden.
Für Laien bedeutet das: Man schaut immer auf das Portemonnaie im Hier und Jetzt. Was noch nicht fließt, wird nicht eingerechnet.
Dies ist der technisch wichtigste Punkt des Urteils. Das Familiengericht hatte mit den Werten aus dem Jahr 2001 gerechnet (dem Ende der Ehezeit). Das OLG Schleswig sagte: Das ist falsch!
Man muss die aktuellen Werte nehmen. Renten und Pensionen steigen über die Jahre (durch Rentenanpassungen). Wenn man die alten Zahlen aus der Zeit der Scheidung nimmt, wird man der heutigen wirtschaftlichen Realität nicht gerecht. Für die Berechnung der Höchstgrenze müssen also die Beträge herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Anpassung aktuell sind.
Durch diese Klarstellung änderte sich der Betrag, den der Mann behalten durfte, deutlich.
Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, genau nachzurechnen. Oft werden bei der Anpassung des Versorgungsausgleichs veraltete Zahlen genutzt, was zum Nachteil der Betroffenen führt.
Wenn Sie im Ruhestand sind oder kurz davor stehen und gleichzeitig Unterhalt an einen Ex-Partner zahlen, sollten Sie Ihren Versorgungsausgleich prüfen lassen. Die Regeln sind kompliziert, aber sie können Ihnen jeden Monat mehrere hundert Euro mehr in der Tasche sichern.
Besonders wichtig ist das Urteil für:
Rechtliche Laien können diese Berechnungen kaum selbst durchführen, da man hierfür die aktuellen Auskünfte der Rentenversicherung und der Besoldungsstellen korrekt interpretieren muss. Zudem muss man wissen, wie man einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt.
Die rechtlichen Hürden beim Versorgungsausgleich sind hoch. Kleine Fehler bei der Berechnung der Wertgrenzen können über die Jahre hinweg viel Geld kosten. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich professionell beraten.
Für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles und die Vertretung Ihrer Interessen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung, um Ihre Rentenansprüche optimal zu schützen.
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