Anrechnung britische Erbschaftsteuer

August 6, 2017

Anrechnung britische Erbschaftsteuer

FG Düsseldorf 4 K 155/08 Erb

Erbschaftsteuerbescheid,

Einspruchsentscheidung

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 19.03.2010 entschieden, dass die Anrechnung der britischen Erbschaftsteuer
bei einem Erwerb von Kapitalvermögen in Großbritannien nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG ausgeschlossen ist.
Die vom Kläger auf Grund einer strafbefreienden Erklärung gezahlte Steuer ist jedoch bei der Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 27 Abs. 3 ErbStG zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Anrechnung britische Erbschaftsteuer

Der Kläger erbte von seiner Stiefmutter Vermögen in Großbritannien, darunter Grundvermögen und Kapitalvermögen.

Er zahlte in Großbritannien Erbschaftsteuer.

Das Finanzamt rechnete die britische Erbschaftsteuer nur für das Grundvermögen an, nicht aber für das Kapitalvermögen.

Der Kläger hatte zudem eine strafbefreiende Erklärung abgegeben und daraufhin Steuern für einen früheren Erwerb der Erblasserin gezahlt.

Das Finanzamt berücksichtigte diese Steuer nicht bei der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG.

Entscheidung des FG Düsseldorf:

Das FG Düsseldorf änderte den Erbschaftsteuerbescheid teilweise.

Es bestätigte den Ausschluss der Anrechnung für das Kapitalvermögen, gab dem Kläger aber bezüglich der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG recht.

Begründung:

Anrechnung britische Erbschaftsteuer

  • Keine Anrechnung für Kapitalvermögen: Die Anrechnung der britischen Erbschaftsteuer für das Kapitalvermögen ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG ausgeschlossen. Kapitalvermögen gilt nicht als Auslandsvermögen.
  • Kein Verstoß gegen Unionsrecht: Der Ausschluss des Kapitalvermögens verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Unionsrechts.
  • Kein Verstoß gegen Übermaßverbot: Die Doppelbesteuerung verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, da dem Kläger das Kapitalvermögen zum deutlich überwiegenden Teil verbleibt.
  • Kein Abzug als Nachlassverbindlichkeit: Die britische Erbschaftsteuer kann auch nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Dies verbietet § 10 Abs. 8 ErbStG.
  • Berücksichtigung der strafbefreienden Erklärung: Die vom Kläger auf Grund der strafbefreienden Erklärung gezahlte Steuer ist bei der Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 27 Abs. 3 ErbStG zu berücksichtigen. Es ist unerheblich, dass die Steuer nicht auf Grundlage des ErbStG, sondern des StraBEG erhoben wurde.

Revision:

Das FG Düsseldorf ließ die Revision zu, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

Fazit:

Das Urteil des FG Düsseldorf befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Anrechnung und Abzug ausländischer Erbschaftsteuer.

Es zeigt die Grenzen der Anrechnung nach § 21 ErbStG auf und stellt klar, dass die strafbefreiende Erklärung im Rahmen des § 27 ErbStG zu berücksichtigen ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…
Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Januar 30, 2025
Anfechtung Testament später geborener PflichtteilsberechtigterRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.09.2024…
Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Januar 30, 2025
Verzicht auf den ZusatzpflichtteilRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) über…