
Anspruch auf Auszahlung von Baukindergeld
Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 06.08.2021
Aktenzeichen: 4 U 18/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2021:0806.4U18.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 6. August 2021 unter dem Aktenzeichen 4 U 18/21 ein wichtiges Urteil zum Thema Baukindergeld gefällt. In diesem Text erkläre ich Ihnen, worum es in dem Streit ging und warum der Kläger kein Geld bekommen hat.
Ein Mann wollte Baukindergeld für sein Zuhause haben. Er wohnte schon länger als Mieter in einer Wohnung. Dann entschied er sich, diese Wohnung zu kaufen. Am 20. September 2018 stellte er online einen Antrag auf Baukindergeld. Das Problem war jedoch der Zeitpunkt.
Zu diesem Tag hatte er den Kaufvertrag beim Notar noch nicht unterschrieben. Er war also rechtlich gesehen noch kein Eigentümer. Die Unterschrift beim Notar leistete er erst einen Monat später, am 22. Oktober 2018.
Später reichte er alle Unterlagen bei der Bank ein. Die Bank ist in diesem Fall die KfW. Die KfW lehnte die Zahlung aber ab. Sie sagte: Sie waren zum Zeitpunkt des Antrags noch kein Eigentümer. Damit haben Sie die Bedingungen nicht erfüllt. Der Mann klagte dagegen. Er verlor zuerst vor dem Landgericht und ging dann in die Berufung zum Oberlandesgericht.
Das Oberlandesgericht (kurz OLG) gab der Bank recht. Der Mann bekommt kein Baukindergeld. Die Richter erklärten genau, warum das so ist. Sie sagten, dass man die Regeln für Fördergelder streng einhalten muss.
Die wichtigste Regel beim Baukindergeld ist: Man muss schon Eigentümer sein, wenn man den Antrag stellt. Das stand so im Merkblatt der KfW. Ein Merkblatt ist eine Liste mit Informationen und Regeln.
Der Kläger behauptete, es sei egal, wann der Antrag gestellt wurde. Er meinte, es reiche aus, wenn er die Voraussetzungen später erfüllt. Als er die Nachweise hochlud, war er ja bereits Eigentümer. Das Gericht sah das anders. Wer einen Antrag stellt, muss die Bedingungen genau in diesem Moment erfüllen.
Im Merkblatt hieß es: „Jede Person, die Eigentümer geworden ist, kann einen Antrag stellen.“ Das Wort „geworden“ bezieht sich auf die Vergangenheit. Man muss den Kauf also schon abgeschlossen haben.
Der Kläger hatte im Online-Formular angegeben, dass er Eigentümer ist. Das stimmte zu diesem Zeitpunkt aber nicht. Er hatte noch nicht einmal den Kaufvertrag unterschrieben. Das Gericht sagte: Selbst ein Laie muss wissen, dass man ohne Unterschrift beim Notar kein Eigentümer ist. Ein Laie ist eine Person, die keine Fachkenntnisse in einem bestimmten Gebiet hat.
Vielleicht denken Sie: Das ist doch kleinlich. Der Mann hat die Wohnung doch am Ende gekauft. Warum spielt der Monat eine Rolle? Das Gericht hat das mit der „Selbstbindung der Verwaltung“ erklärt.
Der Staat gibt Geld für bestimmte Zwecke aus. Dabei darf er nicht willkürlich handeln. Willkürlich bedeutet, dass man ohne sachlichen Grund mal so und mal so entscheidet. Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Das nennt man den Gleichheitssatz.
Damit das klappt, stellt die Behörde feste Regeln auf. Diese Regeln stehen in den Förderrichtlinien. Die Behörde muss sich an ihre eigenen Regeln halten. Das ist die Selbstbindung. Wenn die Regel sagt „Antrag erst nach Kauf“, dann darf die Bank keine Ausnahme machen. Würde sie dem Kläger das Geld geben, wäre das ungerecht gegenüber anderen, die sich an die Zeitfolge gehalten haben.
Das Gericht nannte noch einen praktischen Grund. Der Staat möchte nicht, dass Leute Anträge „auf Vorrat“ stellen. Stellen Sie sich vor, jeder stellt einen Antrag, bevor er überhaupt weiß, ob er ein Haus kauft. Das würde sehr viel Arbeit und Chaos verursachen. Die Behörden wären überlastet. Deshalb muss der Kauf sicher sein, bevor man das Geld beantragt. Ein Kauf ist erst mit dem Notarvertrag sicher.
In dem Urteil kommen einige schwierige Wörter vor. Hier sind die Erklärungen:
Wenn Sie staatliche Förderungen beantragen, müssen Sie extrem vorsichtig sein. Lesen Sie das Merkblatt ganz genau. Jedes Wort zählt.
In diesem Fall war der Fehler des Klägers, dass er zu schnell war. Er wollte sich das Geld wohl frühzeitig sichern. Doch dieser Übereifer hat ihn am Ende die gesamte Förderung gekostet. Er muss nun auch die Kosten für den Prozess bezahlen. Das ist besonders ärgerlich, weil er die Förderung bekommen hätte, wenn er einfach vier Wochen länger mit dem Antrag gewartet hätte.
Das Gericht betonte, dass die Bank nicht verpflichtet ist, das Online-System so zu bauen, dass Fehler unmöglich sind. Der Bürger ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Angaben zum Zeitpunkt der Sendung stimmen.
Die Bank hatte im Prozess auch vorsorglich eine Kündigung ausgesprochen. Der Kläger meinte, diese sei unwirksam. Er sagte, die Anwälte der Bank hätten keine Vollmacht bewiesen. Eine Vollmacht ist die Erlaubnis, für jemanden anderen zu handeln. Das Gericht sagte aber: Das spielt keine Rolle mehr. Da schon gar kein wirksamer Vertrag über die Förderung zustande kam, musste man ihn auch nicht mehr kündigen.
Baukindergeld gibt es heute in dieser Form zwar nicht mehr für neue Fälle, aber das Urteil ist für alle anderen Förderungen wichtig. Ob Wärmepumpe, Solaranlage oder Sanierung: Die Regeln der KfW oder anderer Ämter sind wie Gesetze zu behandeln. Wer die Fristen oder die Reihenfolge missachtet, verliert seinen Anspruch komplett. Es gibt oft keinen Spielraum für Kulanz. Kulanz bedeutet, dass jemand nett ist und ein Auge zudrückt, obwohl er es nicht müsste. Behörden dürfen bei Fördergeldern fast nie kulant sein.
Wenn Sie Fragen zu Immobilienverträgen, Förderungen oder Fehlern in Bescheiden haben, sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen, spart oft viel Geld und Ärger vor Gericht.
Bei weiteren Fragen oder rechtlichen Problemen in diesem Bereich sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.
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