Anspruch auf Beseitigung eines durch Baumstämme und Äste entstehenden Überhangs von einem benachbarten Grundstück
Gericht AG Norden
Datum 11.04.2003
Aktenzeichen 5 C 884/01
Entscheidungsform Urteil
Hier finden Sie eine ausführliche und verständliche Zusammenfassung des Urteils vom Amtsgericht Norden. Dieser Text erklärt Ihnen die Hintergründe, die rechtlichen Regeln und das Ergebnis des Streits zwischen zwei Nachbarn.
In Deutschland gibt es viele Gesetze, die das Zusammenleben von Nachbarn regeln. Oft geht es dabei um Pflanzen. Bäume halten sich nämlich nicht immer an Grundstücksgrenzen. Ihre Äste wachsen über den Zaun, und ihre Stämme neigen sich manchmal über das fremde Land. In einem solchen Fall stehen sich zwei Interessen gegenüber: Der eine Nachbar möchte seine Ruhe und ein sauberes Grundstück haben. Der andere Nachbar möchte seine Bäume erhalten und nicht unnötig beschneiden.
Das Amtsgericht Norden musste im Jahr 2003 über einen solchen Fall entscheiden. Dabei ging es um die Frage, wann man einen Nachbarn dazu zwingen kann, Äste oder Stämme zu entfernen. Das Urteil zeigt deutlich, dass man als Grundstückseigentümer nicht alles verbieten kann. Man muss bestimmte Dinge hinnehmen, wenn sie die Nutzung des eigenen Gartens nicht wirklich stören.
In diesem Fall waren zwei Personen Nachbarn. Auf dem Grundstück der Beklagten (also der Personen, die verklagt wurden) standen mehrere Bäume. Diese Bäume machten jedoch nicht an der Grenze halt. Sowohl dicke Baumstämme als auch viele Äste ragten über die Grenze auf das Grundstück des Klägers (der Person, die vor Gericht zog).
Der Kläger war damit nicht einverstanden. Er forderte, dass die Nachbarn den gesamten Überhang beseitigen. Er wollte also, dass alles abgeschnitten wird, was über seine Grundstücksgrenze ragte. Während des Rechtsstreits passierte bereits etwas: Die Beklagten schnitten viele Äste ab. Sie entfernten den Überhang bis zu einer Höhe von etwa fünf Metern.
Trotzdem war der Kläger nicht zufrieden. Er wollte auch den Rest entfernen lassen. Es ging also noch um die Baumstämme und Äste, die in einer Höhe von mehr als fünf Metern über sein Grundstück hingen. Die Beklagten weigerten sich jedoch. Sie sagten, dass dieser hohe Überhang den Kläger überhaupt nicht stören würde.
Um diesen Fall zu lösen, schaute sich das Gericht vor allem zwei Paragrafen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) an. Diese Gesetze regeln, was ein Nachbar gegen Überhang tun kann.
Dieses Gesetz besagt eigentlich, dass ein Eigentümer Äste abschneiden darf, die vom Nachbarn herüberragen. Aber es gibt eine wichtige Bedingung: Der Eigentümer darf das nur tun, wenn die Äste seine Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Wenn die Äste also weit oben hängen und niemanden stören, darf man sie oft nicht einfach entfernen verlangen.
Dieses Gesetz hilft immer dann, wenn das Eigentum gestört wird. Wenn zum Beispiel jemand seinen Müll auf Ihr Grundstück wirft oder eben ein Baumstamm in Ihren Luftraum ragt, können Sie die Beseitigung fordern. Aber auch hier gilt: Es muss eine echte Beeinträchtigung vorliegen.
Das Amtsgericht Norden hat sich die Situation vor Ort genau angesehen. Ein Richter besuchte die Grundstücke, um sich selbst ein Bild zu machen. Nach diesem Termin entschied das Gericht, dass der Kläger keinen Anspruch auf weitere Beseitigung hat.
Das Gericht stellte fest, dass die Baumstämme erst in einer Höhe von sechs bis zehn Metern über die Grenze ragten. In dieser enormen Höhe stören die Stämme die Nutzung des Gartens am Boden nicht. Man kann unter ihnen herlaufen, man kann dort sitzen und man kann dort spielen. Nur weil etwas im hohen Luftraum über dem Grundstück ist, ist es noch lange keine unzumutbare Störung.
Der Kläger beschwerte sich auch darüber, dass Blätter von den überhängenden Kronen auf seinen Rasen fielen. Das Gericht sah das jedoch anders. Es erklärte, dass fallendes Laub in einer Gegend mit vielen Bäumen normal ist.
Dafür gab es zwei Gründe:
Ein wichtiger Teil jedes Urteils ist die Kostenentscheidung. Wer zahlt den Anwalt und das Gericht? In diesem Fall entschied das Gericht, dass die Kosten geteilt werden. Das nennt man „gegeneinander aufgehoben“.
Warum wurde so entschieden?
Am Anfang des Streits waren die Beklagten im Unrecht. Die Äste hingen damals sehr tief (unter fünf Meter). In dieser geringen Höhe störten sie den Kläger tatsächlich. Da die Nachbarn diese Äste erst während des Prozesses abschnitten, mussten sie einen Teil der Verantwortung tragen. Für den restlichen Teil (die hohen Stämme) hat der Kläger jedoch verloren. Da beide Seiten also ein bisschen gewonnen und ein bisschen verloren haben, teilen sie sich die Kosten.
Dieses Urteil ist ein gutes Beispiel für das Gebot der Rücksichtnahme unter Nachbarn. Es verdeutlicht Ihnen mehrere wichtige Punkte für den Alltag:
Das Gericht möchte mit solchen Urteilen verhindern, dass Nachbarn wegen Kleinigkeiten streiten. Ein Baum ist ein Lebewesen und ein wertvoller Teil der Umwelt. Ihn zu beschädigen oder zu fällen, nur weil ein Ast in zehn Metern Höhe über die Grenze ragt, wäre unverhältnismäßig.
Hier sind noch einmal die wichtigsten Fakten des Urteils für Sie zusammengefasst:
| Thema | Entscheidung des Gerichts |
| Tiefe Äste | Müssen entfernt werden (bis ca. 5 Meter Höhe). |
| Hohe Stämme | Dürfen bleiben, wenn sie in 6–10 Metern Höhe nicht stören. |
| Laubfall | Muss hingenommen werden, besonders wenn man selbst Bäume hat. |
| Kosten | Werden geteilt, wenn beide Seiten teilweise Recht bekommen. |
Das Urteil des Amtsgerichts Norden zeigt also: Ein friedliches Miteinander erfordert Gelassenheit. Bevor Sie sich über den Baum Ihres Nachbarn ärgern, sollten Sie prüfen, ob er Sie wirklich bei der Nutzung Ihres Gartens behindert oder ob es nur eine optische Kleinigkeit ist.
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