BAG 10 AZR 97/07
Urteil vom 12.12.2007
Anspruch auf einen Bonus auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag
In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2007 geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat,
wenn ihm aufgrund einer unterbliebenen Zielvereinbarung ein Bonus entgeht, und unter welchen Bedingungen dieser Schadensersatzanspruch besteht.
Das Urteil des BAG betont die beidseitige Verantwortung bei der Festlegung von Zielvereinbarungen
und klärt die Bedingungen für Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei unterbliebenen Zielvereinbarungen.
Es verdeutlicht, dass Arbeitgeber nicht einseitig durch Unterlassen einer Zielvereinbarung den Bonusanspruch des Arbeitnehmers vereiteln können
und stellt klar, dass auch das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Schadensbemessung zu berücksichtigen ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.