Anspruch auf Kopie des Berichts nach der Datenschutz-Grundverordnung
Ich fasse das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 12. Juni 2025 (Az.: 2 SLa 70/25) zusammen.
Worum ging es?
Eine leitende Angestellte („Klägerin“), die sich in Elternzeit befindet, verlangte von ihrem Arbeitgeber („Beklagte“) die Herausgabe einer Kopie oder zumindest die Einsicht in einen Compliance-Abschlussbericht. Dieser Bericht wurde nach einer internen Untersuchung wegen ihres Führungsstils erstellt, der als „einschüchternd“ und „respektlos“ beschrieben wurde. Der Arbeitgeber stützte seine Kündigungsbemühungen und andere Maßnahmen gegen die Klägerin auf diesen Bericht.
Die Entscheidungen der Gerichte:
Das LAG musste zwei Hauptfragen klären:
Das LAG München hat einen Mittelweg gefunden:
Die Klägerin darf den Bericht in den Räumen der Beklagten einsehen und sich Notizen machen, aber sie bekommt den Bericht nicht als eigenes Dokument zugeschickt.
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