Anspruch auf Mindesturlaub – Verjährung

Mai 29, 2025

Anspruch auf Mindesturlaub – Verjährung

Bundesarbeitsgericht 9 AZR 266/20

RA und Notar Krau

Selbst komplexe juristische Texte können verständlich sein.

Es ist mir, Rechtsanwalt und Notar Krau, ein Anliegen, Ihnen wichtige Urteile und deren Bedeutung näherzubringen.

Heute sprechen wir über ein spannendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema Urlaubsanspruch und Verjährung.

Ihr gutes Recht auf Erholung: Was das Urteil bedeutet

Stellen Sie sich vor, Sie haben jahrelang Urlaub angespart, ihn aber nie nehmen können. Verfällt dieser Anspruch einfach?

Oder verjährt er nach einer gewissen Zeit? Genau das hat das BAG in seinem Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az.: 9 AZR 266/20) geklärt.

Das Gericht stärkt hier ganz klar die Rechte der Arbeitnehmer.

Der Knackpunkt: Wann verjährt mein Urlaub?

Bisher galt oft: Ihr Urlaubsanspruch verfällt oder verjährt nach einer bestimmten Zeit, meist am Jahresende oder im März des Folgejahres.

Das neue Urteil sagt jedoch: Das stimmt so nicht immer!

Der gesetzliche Mindesturlaub – das sind in der Regel 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche – verjährt nicht automatisch, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht aktiv dazu aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen.

Die neue „Bringschuld“ des Arbeitgebers

Das BAG stellt klar: Ihr Arbeitgeber hat eine aktive Pflicht.

Er muss Sie klar und rechtzeitig darauf hinweisen, wie viele Urlaubstage Sie noch haben und dass diese verfallen könnten, wenn Sie sie nicht nehmen.

Anspruch auf Mindesturlaub – Verjährung

Er muss Sie sogar auffordern, den Urlaub tatsächlich zu nutzen.

Ganz wichtig: Nur wenn Ihr Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt hat und Sie Ihren Urlaub trotzdem nicht nehmen, kann der Anspruch verfallen oder verjähren.

Wenn er das nicht tut, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen – auch über Jahre hinweg.

Was ist mit meinem Mehrurlaub?

Viele Arbeitsverträge sehen mehr Urlaub vor, als das Gesetz vorschreibt.

Auch hier gibt das Urteil Sicherheit: In der Regel gilt für diesen zusätzlichen Urlaub das Gleiche wie für den gesetzlichen Mindesturlaub. Ihr Arbeitgeber muss Sie auch hier aktiv informieren und auffordern.

Darum ist das Urteil so wichtig für Sie

Dieses Urteil schützt Ihre Gesundheit. Es stellt sicher, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen, Sie in die Lage zu versetzen, Ihren verdienten Urlaub zu nehmen.

Es verhindert, dass Arbeitgeber davon profitieren, wenn sie Sie nicht ausreichend über Ihre Urlaubsansprüche informieren.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt und Notar Krau stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Fragen zu Ihren Urlaubsansprüchen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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