Anspruch auf Nachgenehmigung notariellen Vermächtniserfüllungsvertrags gegen den Beschwerten des Vermächtnisses – OLG Stuttgart 19 U 25/21
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) hat in einem Fall betreffend ein Vermächtnis entschieden.
Die Beklagte verlangte vom Kläger die Genehmigung eines notariellen Vermächtniserfüllungsvertrags.
Der Kläger weigerte sich, den Vertrag zu genehmigen, da er noch ungeklärte Ansprüche reklamierte.
Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten und verurteilte den Kläger zur Genehmigung des Vertrags.
Der Kläger muss auch bestimmte Kosten tragen und einen Teil der Mieteinnahmen für die vermachte Wohnung herausgeben.
Die Beklagte konnte ihren Anspruch auf Genehmigung des Vertrags durchsetzen, da sie eine sachliche Rechtfertigung dafür hatte, und der Kläger konnte seine Einwendungen nicht durchsetzen.
I. Einleitung
A. Hintergrund des Falls
B. Parteien und ihre Ansprüche
C. Entscheidung des Landgerichts
II. Anspruch auf Nachgenehmigung des Vermächtniserfüllungsvertrags
A. Sachverhalt
B. Argumente der Beklagten
C. Argumente des Klägers
D. Entscheidung des Oberlandesgerichts
III. Notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag
A. Inhalt des Vertrags
B. Genehmigung und Rechtliche Bedenken
C. Relevante Gesetzesartikel und Vorschriften
IV. Kosten des Verfahrens
A. Kostenentscheidung des Landgerichts
B. Argumente der Beklagten
C. Argumente des Klägers
D. Entscheidung des Oberlandesgerichts
V. Schlussfolgerung
A. Zusammenfassung der Entscheidung
B. Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.