
Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar
BGH Beschluss v. 20.10.2022, Az. IX ZB 12/22
Ihr Pflegegeld ist sicher: Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige
Viele Menschen pflegen ihre Liebsten zu Hause. Dabei erhalten sie oft Pflegegeld.
Doch was passiert, wenn man selbst in eine finanzielle Notlage gerät? Muss man befürchten, dass das Pflegegeld gepfändet wird? Wir von RA und Notar Krau haben dazu gute Nachrichten für Sie!
Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Gericht für Zivilsachen, hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.
Er hat klargestellt: Wer Angehörige pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf dieses Geld auch in einer finanziellen Krise behalten. Es ist vor einer Pfändung geschützt.
Warum das Pflegegeld nicht pfändbar ist
Der BGH hat die Gründe für diese Entscheidung genau erklärt:
Das Pflegegeld soll die pflegende Person nicht wie eine professionelle Pflegekraft entlohnen. Es ist vielmehr eine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Opferbereitschaft.
Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden können, wie und von wem sie geplegt werden.
Das Pflegegeld gibt ihnen die Freiheit, sich auch gegen einen Pflegedienst zu entscheiden und sich von Familie, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgen zu lassen.
Der Staat möchte die häusliche Pflege fördern. Das Pflegegeld ist ein wichtiger Anreiz dafür, dass Angehörige diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen.
Der BGH befasste sich mit dem Fall einer Mutter. Sie pflegte ihren autistischen Sohn zu Hause und erhielt dafür Pflegegeld.
Als sie in ein Insolvenzverfahren geriet, wollte der Insolvenzverwalter das Pflegegeld bei der Berechnung ihres pfändbaren Einkommens berücksichtigen.
Die Gerichte, zuletzt der BGH, lehnten dies ab. Das Pflegegeld diene der Mutter nicht als Einkommen. Es sei eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen.
Das Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen 316 Euro und 901 Euro monatlich.
Sie können sicher sein, dass dieses Geld bei finanziellen Schwierigkeiten geschützt ist.
Haben Sie Fragen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.
Wir von RA und Notar Krau stehen Ihnen zur Seite.
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