Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

Mai 29, 2025

Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

BGH Beschluss v. 20.10.2022, Az. IX ZB 12/22

Ihr Pflegegeld ist sicher: Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige

Viele Menschen pflegen ihre Liebsten zu Hause. Dabei erhalten sie oft Pflegegeld.

Doch was passiert, wenn man selbst in eine finanzielle Notlage gerät? Muss man befürchten, dass das Pflegegeld gepfändet wird? Wir von RA und Notar Krau haben dazu gute Nachrichten für Sie!

Schutz für das Pflegegeld: Das sagt der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Gericht für Zivilsachen, hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.

Er hat klargestellt: Wer Angehörige pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf dieses Geld auch in einer finanziellen Krise behalten. Es ist vor einer Pfändung geschützt.

Warum das Pflegegeld nicht pfändbar ist

Der BGH hat die Gründe für diese Entscheidung genau erklärt:

Anerkennung statt Lohn:

Das Pflegegeld soll die pflegende Person nicht wie eine professionelle Pflegekraft entlohnen. Es ist vielmehr eine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Opferbereitschaft.

Stärkung der Autonomie:

Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden können, wie und von wem sie geplegt werden.

Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

Das Pflegegeld gibt ihnen die Freiheit, sich auch gegen einen Pflegedienst zu entscheiden und sich von Familie, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgen zu lassen.

Anreiz für häusliche Pflege:

Der Staat möchte die häusliche Pflege fördern. Das Pflegegeld ist ein wichtiger Anreiz dafür, dass Angehörige diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der BGH befasste sich mit dem Fall einer Mutter. Sie pflegte ihren autistischen Sohn zu Hause und erhielt dafür Pflegegeld.

Als sie in ein Insolvenzverfahren geriet, wollte der Insolvenzverwalter das Pflegegeld bei der Berechnung ihres pfändbaren Einkommens berücksichtigen.

Die Gerichte, zuletzt der BGH, lehnten dies ab. Das Pflegegeld diene der Mutter nicht als Einkommen. Es sei eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen.

Wichtig für Sie

Das Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen 316 Euro und 901 Euro monatlich.

Sie können sicher sein, dass dieses Geld bei finanziellen Schwierigkeiten geschützt ist.

Haben Sie Fragen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir von RA und Notar Krau stehen Ihnen zur Seite.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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