Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

Mai 29, 2025

Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

BGH Beschluss v. 20.10.2022, Az. IX ZB 12/22

Ihr Pflegegeld ist sicher: Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige

Viele Menschen pflegen ihre Liebsten zu Hause. Dabei erhalten sie oft Pflegegeld.

Doch was passiert, wenn man selbst in eine finanzielle Notlage gerät? Muss man befürchten, dass das Pflegegeld gepfändet wird? Wir von RA und Notar Krau haben dazu gute Nachrichten für Sie!

Schutz für das Pflegegeld: Das sagt der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Gericht für Zivilsachen, hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.

Er hat klargestellt: Wer Angehörige pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf dieses Geld auch in einer finanziellen Krise behalten. Es ist vor einer Pfändung geschützt.

Warum das Pflegegeld nicht pfändbar ist

Der BGH hat die Gründe für diese Entscheidung genau erklärt:

Anerkennung statt Lohn:

Das Pflegegeld soll die pflegende Person nicht wie eine professionelle Pflegekraft entlohnen. Es ist vielmehr eine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Opferbereitschaft.

Stärkung der Autonomie:

Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden können, wie und von wem sie geplegt werden.

Anspruch auf Pflegegeld ist nicht pfändbar

Das Pflegegeld gibt ihnen die Freiheit, sich auch gegen einen Pflegedienst zu entscheiden und sich von Familie, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgen zu lassen.

Anreiz für häusliche Pflege:

Der Staat möchte die häusliche Pflege fördern. Das Pflegegeld ist ein wichtiger Anreiz dafür, dass Angehörige diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der BGH befasste sich mit dem Fall einer Mutter. Sie pflegte ihren autistischen Sohn zu Hause und erhielt dafür Pflegegeld.

Als sie in ein Insolvenzverfahren geriet, wollte der Insolvenzverwalter das Pflegegeld bei der Berechnung ihres pfändbaren Einkommens berücksichtigen.

Die Gerichte, zuletzt der BGH, lehnten dies ab. Das Pflegegeld diene der Mutter nicht als Einkommen. Es sei eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen.

Wichtig für Sie

Das Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen 316 Euro und 901 Euro monatlich.

Sie können sicher sein, dass dieses Geld bei finanziellen Schwierigkeiten geschützt ist.

Haben Sie Fragen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir von RA und Notar Krau stehen Ihnen zur Seite.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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