Anspruch auf restliches Gehalt – Gegenanspruch wegen Vertragsstrafe – BAG Urteil 25.09.2008 – 8 AZR 717/07
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.09.2008 entschieden (8 AZR 717/07), dass die Revision des Beklagten
gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.06.2007 zurückgewiesen wird.
Die Klägerin, eine Lehrkraft an einer privaten Grundschule, klagte auf restliches Gehalt für Juli 2006, welches der Beklagte aufgrund einer Vertragsstrafe nicht auszahlen wollte.
Diese Vertragsstrafe war in einem vorformulierten Arbeitsvertrag festgelegt, der eine Kündigungsfrist zum 31. Juli mit einer Vorankündigung von zwei Monaten vorschrieb.
Bei Nichteinhaltung sollte eine Vertragsstrafe von drei Bruttomonatsgehältern fällig werden.
Die Klägerin kündigte ihr Arbeitsverhältnis am 5. Juli 2006 zum 31. Juli 2006, womit sie die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist nicht einhielt.
Der Beklagte überwies daraufhin das Juligehalt direkt an den Förderverein der Schule und forderte die Differenz als Vertragsstrafe.
Das Arbeitsgericht gab der Klage der Lehrkraft statt und wies die Widerklage des Beklagten ab.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung und das BAG wies die Revision des Beklagten zurück.
Das BAG argumentierte, dass die Vertragsstrafenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam sei, da sie die Lehrkraft unangemessen benachteilige.
Die Höhe der Vertragsstrafe von drei Bruttomonatsgehältern sei überzogen und stelle eine Übersicherung des Beklagten dar.
Vertragsstrafen dürften maximal ein Bruttomonatsgehalt betragen, um eine angemessene Benachteiligung zu vermeiden.
Daher stehe der Klägerin das restliche Juligehalt zu.
Vertragsstrafen im Arbeitsrecht sind ein komplexes Thema. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe ist eine im Arbeitsvertrag festgelegte Geldsumme, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zahlen muss, wenn er gegen bestimmte Vertragspflichten verstößt.
Sie dient als Druckmittel, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu sichern und den Arbeitgeber vor Schäden zu schützen.
Zulässigkeit von Vertragsstrafen
Grundsätzlich sind Vertragsstrafen im Arbeitsrecht zulässig. Allerdings gibt es einige Einschränkungen:
Typische Anwendungsfälle
Vertragsstrafen werden häufig in folgenden Fällen vereinbart:
Wichtig:
Beispiele für unzulässige Vertragsstrafen:
Fazit
Vertragsstrafen im Arbeitsrecht sind ein wirksames Mittel, um die Einhaltung von Vertragspflichten zu sichern. Allerdings müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.
Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.