Anspruch auf Rückzahlung eines Guthabens aus einer Genussrechtsbeteiligung nach Kündigung gegen eine englische Limited
OLG Brandenburg Hinweisbeschluss vom 12.9.2025 – 12 U 77/25
Dieses juristische Dokument befasst sich mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg. Es geht im Kern darum, ob deutsche Anleger ihr Geld von einer britischen Firma zurückverlangen können und ob deutsche Gerichte überhaupt dafür zuständig sind.
Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Details dieses Falls, die rechtlichen Hintergründe und was das Urteil für die Beteiligten bedeutet.
Stellen Sie sich vor, Sie haben über Jahre hinweg Geld in ein sogenanntes Genussrecht investiert. Das ist eine Form der Geldanlage, bei der Sie dem Unternehmen Kapital geben und im Gegenzug am Gewinn beteiligt werden. In diesem Fall handelte es sich um zwei Kläger (Privatpersonen), die monatliche Raten an ein Unternehmen gezahlt hatten. Dieses Unternehmen ist eine „Limited“ (Ltd.) mit Sitz in England.
Im Jahr 2019 passierte etwas Unerwartetes: Das Unternehmen wandelte die Genussrechte der Anleger eigenmächtig in Aktien um. Das Problem dabei war, dass diese Aktien fast wertlos waren. Während die ursprüngliche Anlage einen Wert von über 13.000 Euro bzw. 24.000 Euro hatte, bot das Unternehmen später an, die Aktien für einen Spottpreis von wenigen Euro zurückzukaufen.
Die Anleger ließen sich das nicht gefallen. Sie kündigten ihre Verträge außerordentlich, da das Vertrauensverhältnis durch die Entwertung ihrer Anlage zerstört war. Sie forderten ihr eingezahltes Guthaben plus Zinsen zurück. Da das Unternehmen nicht zahlte, landete der Fall vor Gericht.
Eine der wichtigsten Fragen in diesem Prozess war, ob die Kläger die englische Firma überhaupt in Deutschland verklagen durften. Da Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union ist (Brexit), behauptete das Unternehmen, deutsche Gerichte seien nicht mehr zuständig.
Das Gericht sah das jedoch anders. Es gibt eine europäische Verordnung (die sogenannte EuGVVO), die regelt, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zuständig ist.
Hier greift der sogenannte Verbrauchergerichtsstand:
Das Landgericht hatte den Anlegern bereits in der ersten Instanz recht gegeben. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Die Begründung ist für Laien gut nachvollziehbar:
Das Unternehmen hatte versprochen, die Rechte der Anleger zu schützen. Durch die einseitige Umwandlung in wertlose Aktien hat die Firma gegen ihre eigenen Bedingungen verstoßen. Das Gericht nannte dies „unzumutbar“ für die Anleger. Deshalb war ihre Kündigung wirksam.
Die Firma behauptete frech, die Anlagen seien zum Zeitpunkt der Umwandlung ohnehin wertlos gewesen. Das Gericht glaubte das nicht. In Briefen an die Anleger hatte die Firma kurz zuvor noch hohe Werte bestätigt. Diese schriftlichen Bestätigungen zählten vor Gericht mehr als die späteren Ausreden der Firma.
Ein häufiges Hindernis bei Klagen ist die Verjährung. Das bedeutet, dass man seine Ansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehr durchsetzen kann.
Im vorliegenden Fall wurde österreichisches Recht angewendet (da dies im Vertrag so vereinbart war). Das Gericht erklärte: Eine Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anleger kennt, dass er geschädigt wurde und wer der Schädiger ist.
Da die Anleger Laien waren, konnten sie den Trick mit der Aktienumwandlung nicht sofort rechtlich durchschauen. Das Gericht entschied daher:
Ein kleiner Streitpunkt war der Zeitpunkt, ab dem Zinsen gezahlt werden müssen. Der Kläger wollte Zinsen ab dem Tag seiner Kündigung im Jahr 2019.
Das Gericht entschied jedoch:
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat klargestellt, dass sich ausländische Firmen nicht hinter dem Brexit verstecken können, wenn sie deutschen Verbrauchern Schaden zufügen.
| Punkt | Ergebnis |
| Zuständigkeit | Deutsche Gerichte dürfen entscheiden, um Verbraucher zu schützen. |
| Kündigung | War rechtens, da die Firma die Anlage heimlich entwertet hat. |
| Rückzahlung | Die Firma muss das volle Guthaben (ca. 13.000 € bzw. 24.544 €) zahlen. |
| Verjährung | Die Ansprüche sind nicht verfallen, da Laien den Schaden erst spät erkennen konnten. |
Das Gericht hat die Berufung des Unternehmens als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Das bedeutet, die Argumente der Firma waren so schwach, dass es nicht einmal eine ausführliche neue Verhandlung brauchte. Die Anleger bekommen ihr Geld.
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