Anspruch auf Urlaubsabgeltung – Mutterschutz – Beschäftigungsverbot

Mai 27, 2025
Anspruch auf Urlaubsabgeltung – Mutterschutz – Beschäftigungsverbot

Anspruch auf Urlaubsabgeltung Mutterschutz – Beschäftigungsverbot

Bundesarbeitsgericht 9 AZR 226/23

RA und Notar Krau

Ihr Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Was Sie wissen sollten!

Liebe Leserin, lieber Leser,

Sind Sie schwanger und fragen sich, was mit Ihrem angesparten Urlaub passiert?

Oder haben Sie bereits ein Baby bekommen und stecken in einer Stillzeit, die sich an ein Beschäftigungsverbot anschließt?

Wir erklären Ihnen, wie sich Mutterschutz auf Ihren Urlaubsanspruch auswirkt.

Darum geht es: Urlaubstage trotzen dem Verfall!

Stellen Sie sich vor: Eine Zahnärztin hat sich auf die Geburt ihrer Kinder vorbereitet. Sie konnte wegen Beschäftigungsverboten vor und nach den Geburten lange Zeit nicht arbeiten.

Trotzdem hat sie in dieser Zeit Urlaubsansprüche angesammelt. Nun streitet sie sich mit ihrem Arbeitgeber um die Auszahlung dieser Urlaubstage.

Der Arbeitgeber meinte, die Ansprüche seien verfallen.

Das sagt das Gericht: Ein klarer Sieg für Mütter!

Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 9 AZR 226/23) hat hier eine sehr wichtige Entscheidung getroffen.

Anspruch auf Urlaubsabgeltung – Mutterschutz – Beschäftigungsverbot

Es hat bestätigt: Auch wenn Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten können, sammeln Sie weiterhin Urlaubsansprüche an.

Und das Beste: Diese Urlaubstage verfallen nicht, selbst wenn mehrere Beschäftigungsverbote direkt aufeinanderfolgen.

Warum das so ist: Urlaub für jede Mutter!

Das Gesetz sieht vor, dass die Zeit eines Beschäftigungsverbots wie normale Arbeitszeit behandelt wird. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit ganz normal Urlaubsansprüche aufbauen.

Das Gericht stellte klar: Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie nahtlos von einem Beschäftigungsverbot ins nächste übergehen, etwa bei mehreren Schwangerschaften kurz hintereinander.

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass schwangere und stillende Frauen wie alle anderen Arbeitnehmerinnen ihren verdienten Urlaub nehmen können.

Sie sollen nicht benachteiligt werden, nur weil sie ein Kind bekommen.

Ihr gutes Recht: Urlaubsabgeltung bei Jobende

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie Ihren angesammelten Urlaub nicht nehmen konnten, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub auszahlen.

Man nennt das Urlaubsabgeltung. Im Fall der Zahnärztin wurden ihr so über 13.000 Euro brutto zugesprochen.

Unser Fazit für Sie:

Wenn Sie im Mutterschutz oder in einem Beschäftigungsverbot sind und Fragen zu Ihren Urlaubsansprüchen haben, lassen Sie sich nicht verunsichern!

Ihre Urlaubstage sind geschützt und verfallen nicht so leicht.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Team von RA und Notar Krau

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