Anspruch aus Direktversicherung Erbschaftsteuer

Juli 25, 2017
Anspruch aus Direktversicherung Erbschaftsteuer
BFH II R 55/12
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers

RA und Notar Krau

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden, dass der Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung der Erbschaftsteuer unterliegt,

wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.

Sachverhalt

Der Kläger war der Lebensgefährte des Erblassers und Alleinerbe.

Anspruch aus Direktversicherung Erbschaftsteuer

Er erhielt nach dem Tod des Erblassers eine Todesfallleistung aus einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber des Erblassers abgeschlossen hatte.

Die Beiträge für die Direktversicherung waren im Wege der Entgeltumwandlung aufgebracht worden.

Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest.

Das Finanzgericht gab der Klage des Klägers statt.

Entscheidung des BFH

Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.

Der Erwerb des Anspruchs aus der Direktversicherung unterliege der Erbschaftsteuer.

Erwerb von Todes wegen

Anspruch aus Direktversicherung Erbschaftsteuer

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser

geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließt.

Die Beiträge zahlt der Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt.

Im Todesfall wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Der BFH entschied, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch auf den Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung anwendbar ist,

wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.

Begründung

Der BFH begründete seine Entscheidung wie folgt:

  • Der Anspruch aus der Direktversicherung ist auf den Arbeitsvertrag des Erblassers zurückzuführen.
  • Der Kläger als Lebensgefährte erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers.
  • In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, den Anspruch aus der Direktversicherung von der Erbschaftsteuer zu befreien.
  • Der Anspruch ist daher wie der Anspruch aus einer vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossenen Lebensversicherung zu behandeln.

Fazit

Das Urteil des BFH stellt klar, dass der Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung der Erbschaftsteuer unterliegt,

wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Bestattung

Gehen die Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII den Kosten der Nachlasspflegschaft vor?

Januar 12, 2026
Gehen die Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII den Kosten der Nachlasspflegschaft vor?Diese Frage berührt ein spannendes Spannungsfeld im Erbrec…
taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Januar 9, 2026
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als SchenkungBFH Urteil vom 23. September 2025, II R 19/24Gerne fasse ich für Si…
Flagge Europäische Union

Einwände gegen Erteilung Europäischen Nachlasszeugnisses

Januar 7, 2026
Einwände gegen Erteilung Europäischen NachlasszeugnissesGericht: OLG Frankfurt 21. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 03.12.2025 Aktenzeichen: 21 W…