Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses – LG Kiel 13 O 98/11
Sachverhalt:
Die Klägerin, Tochter des Erblassers, verlangte von dem Beklagten, ihrem Neffen und Alleinerben des Erblassers, Auskunft über den Nachlass.
Der Erblasser hatte dem Beklagten fünf Monate vor seinem Tod ein Hausgrundstück übertragen.
Die Klägerin war der Ansicht, dass die Auskunft über Zuwendungen unvollständig sei und das vom Beklagten eingeholte Sachverständigengutachten über den Wert des Grundstücks unrichtig sei.
Problematik:
Entscheidung des LG Kiel:
Das LG Kiel verurteilte den Beklagten zur Auskunftserteilung über Zuwendungen und Schenkungen sowie über den Bestand des Nachlasses.
Im Übrigen wies es die Klage ab.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht den Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten und die Pflicht des Erben zur Wertermittlung.
Es zeigt auf, dass der Erbe auch Auskunft über Schenkungen und Zuwendungen erteilen muss und dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gutachten hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.