Anspruch einer Behörde auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage – OLG Schleswig Urteil vom 08.09.2017 – 3 U 16/17
RA und Notar Krau
In dem Fall vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem Ministerium (als Kläger) und einem gemeinnützigen Verein (als Beklagter), der im Sinne seiner Satzung blinde und sehbehinderte Menschen unterstützt.
Das klagende Ministerium ist unter anderem auch für die Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen zuständig.
Der Beklagte ist in rechtlich unselbständige Bezirksgruppen gegliedert.
Sein am …12.2009 verstorbenes Mitglied S gehörte der Bezirksgruppe R an.
Er errichtete am 02.07.2007 ein notarielles Testament, in dem er den Beklagten zu seinem Erben bestimmte, verschiedene Vermächtnisse aussetzte und im Übrigen eine Verwendung seines Vermögens zugunsten der Bezirksgruppe R anordnete.
Die Klägerin wirft dem Beklagten eine auflagenwidrige Verwendung des Nachlasses vor.
Sie gewährt ihm deshalb derzeit keine Zuschüsse.
Hierüber schwebt auch noch ein Verwaltungsrechtsstreit zwischen den Parteien.
Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen, und das Gericht bestätigte, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Erbschaftsmittel ausschließlich zugunsten der Bezirksgruppe R zu verwenden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.