Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenzverfahren
BVerfG 1 BvR 1031/20
Beschluss vom 10.04.2024
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer (Bf.) erbte den überschuldeten Handwerksbetrieb seines Vaters.
Zum Nachlass gehörte ein Konto bei der Sparkasse mit einem hohen Debetsaldo.
Nach dem Tod des Vaters führte der Bf. den Betrieb weiter und erhielt Kundenzahlungen auf das Konto des Erblassers.
Später beantragte er Nachlassinsolvenz.
Die Sparkasse verrechnete die eingegangenen Kundenzahlungen mit dem Debetsaldo.
Der Bf. klagte erfolglos auf Auszahlung dieser Gelder und rügte in seiner Verfassungsbeschwerde die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 14 I GG (Eigentum) und Art. 2 I i.V.m. Art. 20 III GG.
Entscheidung des BVerfG:
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Sie war unzulässig, da der Bf. die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt hatte.
Zudem wäre sie auch unbegründet gewesen.
Gründe:
Fazit:
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Erben gegen die Verrechnung von Kundenzahlungen mit dem Debetsaldo auf dem Konto des Erblassers durch die Sparkasse als unbegründet zurückgewiesen.
Die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen verstießen nicht gegen die Grundrechte des Erben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.