Anspruch Erben gegen Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz

September 18, 2017

Anspruch Erben gegen Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz

OLG Celle 6 U 27/15

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Erblasser hatte seinen Kindern aus erster Ehe (Beklagte) ein Grundstück mit Zweifamilienhaus vermacht und

seiner zweiten Ehefrau (Klägerin) ein monatliches Rentenvermächtnis eingeräumt.

Die Klägerin zog nach dem Tod des Erblassers aus dem Haus aus, räumte es aber nicht vollständig.

Sie zahlte weiterhin die Darlehensraten für das Grundstück und die Betriebskosten.

Die Beklagten verweigerten die Zahlung der Rente, bis das Grundstück vollständig geräumt war.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin wurde teilweise stattgegeben.

Die Beklagten wurden zur Zahlung von 12.927,66 € nebst Zinsen verurteilt.

Die Anschlussberufung der Beklagten wurde zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe:

Anspruch Erben gegen Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz

I. Rentenanspruch:

  • Der Rentenanspruch der Klägerin entstand mit ihrem Auszug aus dem Haus, nicht erst mit der vollständigen Räumung des Grundstücks.
  • Der Anspruch ist teilweise durch Aufrechnung mit einem Anspruch der Beklagten auf Herausgabe der von der Klägerin vereinnahmten Mieten erloschen.

II. Schadensersatzanspruch:

  • Der Beklagte zu 2 hat gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 450 € wegen verspäteter Räumung des Grundstücks.

III. Verwendungsersatzanspruch:

  • Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf Ersatz der von ihr gezahlten Darlehensraten.
  • Dies folgt aus den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.
  • Die Zahlungen dienten der Tilgung von Lasten des Grundstücks und lagen im Interesse der Beklagten.

Anspruch Erben gegen Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz

IV. Zinsen:

  • Die Klägerin hat Anspruch auf Zinsen auf die Rente und den
    Verwendungsersatz.

V. Anschlussberufung:

  • Die Anschlussberufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, da der
    Rentenanspruch der Klägerin dem Grunde nach bestand.

Konsequenzen für die Praxis:

  • Das Urteil verdeutlicht die Rechte und Pflichten von Erben und
    Vermächtnisnehmern im Zusammenhang mit der
    Grundstücksübertragung.
  • Es zeigt, dass der Erbe Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen hat, die
    er im Interesse des Vermächtnisnehmers tätigt.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Gestaltung von
    Testamenten und die Abwicklung von Nachlässen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Das Urteil befasst sich mit der Auslegung von Testamenten und der
    Bestimmung des Zeitpunkts des Anfalls von Vermächtnissen.
  • Es beleuchtet die Voraussetzungen für einen
    Verwendungsersatzanspruch des Erben.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der
    Nachlassabwicklung und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen
    Erben und Vermächtnisnehmern.

Wichtige Punkte in Kürze:

  • Der Erbe hat Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die er im
    Interesse des Vermächtnisnehmers tätigt.
  • Der Zeitpunkt des Anfalls eines Vermächtnisses ist anhand des
    Testaments zu bestimmen.
  • Bei der Auslegung von Testamenten ist der Wille des Erblassers
    maßgeblich.
RA und Notar Krau

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