Anspruch Testamentsvollstreckerin auf Erstattung der aus dem Nachlass erbrachten Zinszahlungen – OLG Hamm Urteil 6/12/07 – 10 U 37/07
Das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 01. März 2007 wird teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.942,05 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Zudem wird der Beklagte verurteilt, an die Sparkasse Z1 176.441,54 EUR Zug um Zug gegen die Leistung einer öffentlich beglaubigten Löschungsbewilligung zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin, Testamentsvollstreckerin des Nachlasses des am 28. Oktober 2003 verstorbenen Erblassers, verlangt vom Beklagten, einem der Erben, Rückerstattung von Zinszahlungen und die Tilgung eines Darlehens.
Der Erblasser hatte mehrere Immobilien besessen, die teilweise stark belastet waren.
Die Klägerin fordert die Erstattung von Zinszahlungen für ein Darlehen, das nach dem Tod des Erblassers bedient wurde, sowie die Rückzahlung des Darlehenskapitals.
Die Kostenentscheidung folgt aus Paragraf 92 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Paragraf 97 Abs. 1 ZPO. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gemäß Paragrafen 708 Nr. 10, 711 ZPO. Die Revision wird nicht zugelassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelt.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 217.837,11 EUR, aufgeteilt auf die verschiedenen Klageanträge.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen