
Ansprüche Miterbe als Nachlassgläubiger gegen Nachlass
OLG München 23 U 3246/16
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am 20.07.2017 im Fall eines Rechtsstreits zwischen zwei Brüdern, die Miterben ihres verstorbenen Vaters Peter W. sind,
über finanzielle Ansprüche eines Miterben gegen den ungeteilten Nachlass.
Der Kläger verlangte von seinem Bruder, dem Beklagten, die Zahlung von 30.995,00 Euro für rückständige Wohngeldvorauszahlungen und eine Sonderumlage,
die er nach dem Tod des Vaters an die Hausverwaltung überwiesen hatte.
Zudem forderte er die Herausgabe von Möbelstücken, die der Vater ihm angeblich zu Lebzeiten geschenkt hatte.
Das Landgericht München II hatte der Klage zunächst vollumfänglich stattgegeben, der Beklagte legte jedoch Berufung ein.
Das OLG München entschied teilweise zu Gunsten des Beklagten und änderte das Urteil ab.
Der Beklagte wurde zur Zahlung von 20.459,71 Euro aus dem Nachlass verurteilt, wobei der Erstattungsanspruch des Klägers
hinsichtlich der Wohngeldvorauszahlungen und eines Teils der Sonderumlage als begründet anerkannt wurde.
Die Forderung in Höhe von 30.995,00 Euro wurde jedoch nicht vollständig zugesprochen, da nicht alle Positionen der Klage ausreichend begründet waren.
Der Kläger konnte außerdem nicht beweisen, dass ihm die vom Vater beanspruchten Möbelstücke tatsächlich geschenkt wurden,
da er die Echtheit der dafür vorgelegten Urkunde nicht nachweisen konnte.
Der Anspruch auf Herausgabe der Möbel wurde daher abgewiesen.
Das OLG stellte fest, dass ein Miterbe vor der Teilung des Nachlasses als Nachlassgläubiger gegenüber den anderen Miterben Ansprüche geltend machen kann.
Zudem bestätigte es, dass der verstorbene Vater aufgrund eines Nießbrauchsvertrags für bestimmte Kosten, wie Wohngeld und eine Sonderumlage, verantwortlich war.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien geteilt, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen