Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung Pflichtteil
OLG Hamburg 2 W 17/16
In dem Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg begehrte der Antragsteller die Anordnung eines dinglichen Arrests
gegen die Antragsgegnerin, um eine Pflichtteilsforderung von 41.500 Euro zu sichern.
Mit einem dinglichen Arrest sollte das gesamte Vermögen der Antragsgegnerin beschlagnahmt und eine Pfändung ihrer Forderungen erwirkt werden.
Das Landgericht Hamburg wies den Antrag mit Beschluss vom 26.02.2016 zurück, da der Antragsteller
weder den Arrestanspruch noch den Arrestgrund ausreichend glaubhaft gemacht hatte.
Der Antragsteller legte hiergegen eine sofortige Beschwerde ein.
Die Beschwerde hatte jedoch keinen Erfolg.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, da der Antragsteller nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hatte.
Insbesondere fehlte ein detailliertes und glaubhaftes Vorbringen zur Höhe des Pflichtteilsanspruchs.
Ein Pflichtteilsanspruch nach Paragraf 2303 BGB muss sich auf den Nachlasswert stützen, der sich aus dem Vergleich von Aktiva und Passiva ergibt.
Der Antragsteller hatte zwar behauptet, dass zum Nachlass eine Eigentumswohnung gehört habe, deren Wert bei 150.000 Euro gelegen haben soll,
allerdings fehlte jeglicher Vortrag zu eventuellen Passiva, wie Schulden oder Verbindlichkeiten, und ein Nachlassverzeichnis wurde nicht vorgelegt.
Da somit keine vollständigen Informationen zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs vorlagen, war der Arrestanspruch nicht hinreichend dargelegt.
Infolgedessen wurde auch der Antrag auf Pfändung der Forderung abgelehnt.
Der Antragsteller wurde zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet, und der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 13.833,33 Euro festgesetzt.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen