Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung Pflichtteil

Dezember 12, 2017

Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung Pflichtteil

OLG Hamburg 2 W 17/16

RA und Notar Krau

In dem Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg begehrte der Antragsteller die Anordnung eines dinglichen Arrests

gegen die Antragsgegnerin, um eine Pflichtteilsforderung von 41.500 Euro zu sichern.

Mit einem dinglichen Arrest sollte das gesamte Vermögen der Antragsgegnerin beschlagnahmt und eine Pfändung ihrer Forderungen erwirkt werden.

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag mit Beschluss vom 26.02.2016 zurück, da der Antragsteller

weder den Arrestanspruch noch den Arrestgrund ausreichend glaubhaft gemacht hatte.

Der Antragsteller legte hiergegen eine sofortige Beschwerde ein.

Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung Pflichtteil

Die Beschwerde hatte jedoch keinen Erfolg.

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, da der Antragsteller nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hatte.

Insbesondere fehlte ein detailliertes und glaubhaftes Vorbringen zur Höhe des Pflichtteilsanspruchs.

Ein Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB muss sich auf den Nachlasswert stützen, der sich aus dem Vergleich von Aktiva und Passiva ergibt.

Der Antragsteller hatte zwar behauptet, dass zum Nachlass eine Eigentumswohnung gehört habe, deren Wert bei 150.000 Euro gelegen haben soll,

allerdings fehlte jeglicher Vortrag zu eventuellen Passiva, wie Schulden oder Verbindlichkeiten, und ein Nachlassverzeichnis wurde nicht vorgelegt.

Da somit keine vollständigen Informationen zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs vorlagen, war der Arrestanspruch nicht hinreichend dargelegt.

Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung Pflichtteil

Infolgedessen wurde auch der Antrag auf Pfändung der Forderung abgelehnt.

Der Antragsteller wurde zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet, und der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 13.833,33 Euro festgesetzt.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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