Antrag des Vaters auf Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren

Januar 4, 2026

Antrag des Vaters auf Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren

BGH, Beschluss vom 10.6.2020 – XII ZB 355/19

Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung des Gerichtsurteils vom Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 2020. Dieser Text erklärt in einfachen Worten, warum ein Vater in diesem speziellen Fall keinen Erfolg mit seinem Antrag hatte.


Der Fall: Ein Vater möchte mitbestimmen

Stellen Sie sich vor, ein erwachsener Mann hat einen gesetzlichen Betreuer. Das Gericht hat diesen Betreuer bestellt, weil der Sohn Hilfe bei seiner Gesundheit und bei der Wahl seines Wohnortes braucht. Der Vater des Sohnes möchte nun offiziell an diesem Verfahren beteiligt werden. Er möchte wissen, was passiert, und er möchte Einfluss nehmen.

In der Vergangenheit war der Vater schon öfter bei Gerichtsterminen dabei. Doch irgendwann wollte der Sohn keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Der Vater versuchte trotzdem, den aktuellen Betreuer entlassen zu lassen und forderte vom Gericht, dass er bei allen Schritten offiziell als „Beteiligter“ geführt wird. Das Gericht lehnte das jedoch ab. Der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Zivilgericht.

Die drei wichtigsten Regeln des Gerichts

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil drei klare Punkte festgelegt. Diese Punkte sind wichtig für alle Familien, die mit Betreuungsverfahren zu tun haben.

1. Es gibt keine „Dauerkarte“ für das Verfahren

Das Betreuungsverfahren läuft oft über viele Jahre. Es ist wie ein langer Prozess, der immer im Hintergrund besteht. Der BGH sagt nun: Man kann nicht einfach „allgemein“ für die ganze Dauer beteiligt werden.

Es gibt nämlich immer wieder einzelne Anlässe. Zum Beispiel: Soll der Betreuer gewechselt werden? Oder soll der Sohn in eine Klinik? Jedes dieser Ereignisse ist ein eigenes kleines Unter-Verfahren. Wenn ein Angehöriger dabei sein möchte, muss das Gericht für jedes dieser kleinen Verfahren neu entscheiden. Es gibt also keine automatische Beteiligung für die Ewigkeit. Wer bei einem Betreuerwechsel dabei war, ist nicht automatisch auch dabei, wenn es später um eine medizinische Frage geht.

Antrag des Vaters auf Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren

2. Wenn die Entscheidung gefallen ist, ist es zu spät

Ein wichtiger Grund für eine Beteiligung ist, dass man dem Richter seine Meinung sagen kann. Man möchte die Entscheidung beeinflussen. Wenn das Gericht aber schon entschieden hat, macht eine Hinzuziehung keinen Sinn mehr.

In diesem Fall war das Verfahren über den Betreuerwechsel schon beendet. Das Gericht hatte schon „Nein“ gesagt. Der BGH erklärte: Wenn die Sache erledigt ist, kann man niemanden mehr nachträglich beteiligen. Das wäre so, als würde man versuchen, Eintrittskarten für ein Fußballspiel zu kaufen, das schon gestern abgepfiffen wurde. Man kann das Ergebnis nicht mehr ändern.

3. Keine Beschwerde bei Fehlern gegen Dritte

Manchmal macht ein Gericht einen Fehler und vergisst, die Eltern zu fragen, obwohl es das hätte tun müssen. Der Vater wollte, dass das Gericht diesen Fehler wenigstens offiziell feststellt. Er wollte schwarz auf weiß haben, dass es unrechtmäßig war, ihn nicht zu beteiligen.

Doch der BGH sagte hier ganz deutlich: Das geht nicht. Ein Angehöriger hat kein Recht darauf, einen solchen Fehler feststellen zu lassen. Warum? Weil es im Betreuungsrecht in erster Linie um die Rechte des Sohnes geht, nicht um die Rechte des Vaters. Nur der Sohn selbst könnte sich beschweren, wenn seine Rechte verletzt wurden. Der Vater handelt zwar im Interesse seines Sohnes, aber er hat keine eigenen rechtlichen Ansprüche, die er hier einklagen könnte.

Was das für Angehörige bedeutet

Das Urteil zeigt, dass es für Angehörige gar nicht so einfach ist, im Rechtssystem mitzureden, besonders wenn der Betroffene (in diesem Fall der Sohn) das vielleicht gar nicht möchte.

  • Anträge rechtzeitig stellen: Man muss den Antrag auf Beteiligung genau dann stellen, wenn gerade etwas Wichtiges passiert.
  • Präzise sein: Man muss sagen, bei welchem speziellen Thema (z.B. Wohnortwechsel) man mitreden will.
  • Keine Rückwirkung: Man kann sich nicht über Dinge beschweren, die schon lange abgeschlossen sind, wenn man damals nicht offiziell beteiligt war.

Das Gericht möchte verhindern, dass Verfahren durch Angehörige unnötig kompliziert werden, wenn diese eigentlich gar keinen Einfluss mehr auf die aktuelle Entscheidung haben können. Zudem steht der Wille des Betroffenen – also des Sohnes – im Mittelpunkt. Wenn dieser keinen Kontakt möchte, ist das für das Gericht ein wichtiger Hinweis.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Law Recht Jura

Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

Januar 23, 2026
Anforderungen an den Inhalt einer BerufungsbegründungBGH Beschluss vom 29.7.2025 – VI ZB 57/24In diesem Text erklär…
Gerichtssaal Recht Justiz Verhandlung Prozess

Organisationsverschulden des Rechtsanwalts wegen mangelnder Notierung einer Vorfrist für Berufungsbegründung

Januar 23, 2026
Organisationsverschulden des Rechtsanwalts wegen mangelnder Notierung einer Vorfrist für BerufungsbegründungBGH (VI. Zivilsenat), Beschluss vom…
Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Rechtsnatur der Frist der Entschädigungsklage bei überlanger Verfahrensdauer und die Folgen der Versäumung

Januar 23, 2026
Rechtsnatur der Frist der Entschädigungsklage bei überlanger Verfahrensdauer und die Folgen der VersäumungBGH (III. Zivilsenat), Urteil vom 04.0…