Sachverhalt:
Das Finanzamt pfändete eine Grundschuld und erwirkte ein Ausschlussurteil, durch das der dazugehörige Brief für kraftlos erklärt wurde.
Anschließend beantragte das Finanzamt die Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs.
Bevor über diesen Antrag entschieden wurde, trat der Schuldner die Grundschuld an einen Dritten ab.
Sowohl der Schuldner als auch der Dritte beantragten die Eintragung der Abtretung, die Erteilung eines neuen Briefs und dessen Aushändigung an den Dritten.
Das Grundbuchamt wies diese Anträge zurück.
Die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos.
Rechtsfragen:
Entscheidung des BGH:
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat klargestellt, dass der Pfändungsgläubiger einer Grundschuld bereits mit der Pfändung berechtigt ist,
die Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs zu beantragen, wenn der ursprüngliche Brief nicht auffindbar ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Brief später wieder aufgefunden wird, aber zwischenzeitlich für kraftlos erklärt wurde.
Die Entscheidung stärkt die Position des Pfändungsgläubigers und erleichtert die Durchsetzung seiner Rechte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.