Anwälte als Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte
Manchmal kommt es im Leben zu Situationen, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder durch geistige Einschränkungen im Alter passieren. In Deutschland gibt es dafür klare Regeln. Es gibt zwei Wege, wie in einem solchen Fall Hilfe organisiert wird: Entweder setzt das Gericht eine gesetzliche Betreuung ein oder man hat bereits vorher selbst jemanden durch eine Vollmacht bestimmt. In beiden Fällen spielen Rechtsanwälte eine wichtige Rolle.
Wenn ein Mensch seine Dinge nicht mehr allein regeln kann, prüft das Gericht, ob eine Betreuung nötig ist. Zuerst wird geschaut, ob es jemanden in der Familie oder im Freundeskreis gibt, der diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen möchte. Findet sich niemand Passendes, kommen Berufsbetreuer ins Spiel. Oft sind das Rechtsanwälte.
Ein Anwalt wird oft dann gewählt, wenn es um komplizierte rechtliche oder finanzielle Fragen geht. Das Gericht legt dabei genau fest, für welche Bereiche der Anwalt zuständig ist. Das kann zum Beispiel die Vermögenssorge sein, wenn es um viel Geld oder Immobilien geht, oder die Vertretung bei Behörden und vor Gericht.
Anwälte müssen für diese Aufgabe persönlich geeignet sein. Das Gericht prüft genau, ob der Anwalt genug Zeit hat und ob er zuverlässig ist. Ein wichtiger Punkt ist der Interessenkonflikt: Ein Anwalt darf nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn er früher schon einmal gegen die Person gearbeitet hat oder wenn er selbst Geld von ihr fordert.
Ein Anwalt, der als Betreuer arbeitet, wird vom Gericht streng kontrolliert. Er muss regelmäßig Bericht erstatten und genau auflisten, was er mit dem Geld des Betreuten gemacht hat. Das nennt man Rechenschaftspflicht. Wenn der Anwalt einen Fehler macht, haftet er dafür. Er sollte deshalb eine spezielle Versicherung haben, die auch Schäden aus Betreuungen abdeckt.
Für seine Arbeit bekommt der Anwalt Geld. Hier gibt es eine Besonderheit: Wenn er Aufgaben erledigt, für die man normalerweise sowieso einen Anwalt bräuchte (zum Beispiel einen Prozess führen), kann er sein normales Honorar nach der Gebührenordnung für Anwälte verlangen. Für die normale Alltagstätigkeit als Betreuer gibt es hingegen feste Pauschalen.
In einem Betreuungsverfahren geht es oft um sehr persönliche Dinge. Damit die Rechte der betroffenen Person im Verfahren nicht untergehen, stellt das Gericht ihr manchmal einen sogenannten Verfahrenspfleger zur Seite. Man kann sich diesen wie einen „Anwalt des Vertrauens“ für das laufende Gerichtsorfahren vorstellen. Er sorgt dafür, dass der Wille der Person gehört wird, auch wenn sie sich selbst vielleicht nicht mehr klar ausdrücken kann. Auch hier werden oft Anwälte eingesetzt, weil sie sich mit den Gesetzen besonders gut auskennen.
Wer nicht möchte, dass das Gericht später einen Betreuer aussucht, kann selbst vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, wer im Ernstfall entscheiden darf.
Man kann einen Anwalt direkt als Bevollmächtigten einsetzen. Das bietet sich besonders an, wenn keine Angehörigen da sind oder wenn man sichergehen möchte, dass eine fachlich kompetente Person die Geschäfte führt. Ein Anwalt ist von Berufs wegen zur Treue verpflichtet.
Damit die Vollmacht später keine Probleme macht, sollte man einiges beachten:
Im Gegensatz zur gerichtlichen Betreuung gibt es bei einer Vollmacht keine automatische Kontrolle durch das Gericht. Das Gericht vertraut darauf, dass man die richtige Person gewählt hat. Wenn man aber befürchtet, dass der Bevollmächtigte später doch kontrolliert werden muss, kann man eine sogenannte „Kontrollbetreuung“ im Hinterkopf behalten. Das Gericht setzt dann jemanden ein, der dem Bevollmächtigten auf die Finger schaut.
Auch als Bevollmächtigter haftet der Anwalt für Fehler. Wie viel er für seine Tätigkeit bekommt, sollte man vorher genau schriftlich vereinbaren. Im Gegensatz zum Berufsbetreuer, dessen Gehalt gesetzlich geregelt ist, ist die Bezahlung eines Bevollmächtigten Verhandlungssache. Ohne eine solche Vereinbarung hat ein Bevollmächtigter rechtlich gesehen oft gar keinen Anspruch auf Bezahlung, sondern nur auf Ersatz seiner Auslagen (z.B. Fahrtkosten).
Ob eine gerichtliche Betreuung oder eine private Vollmacht besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen.
In beiden Fällen ist ein Rechtsanwalt ein starker Partner. Er bringt das nötige Wissen mit, um auch in schwierigen rechtlichen Lagen die Interessen der betroffenen Person bestmöglich zu vertreten. Wichtig ist jedoch, sich frühzeitig Gedanken zu machen und die Bedingungen – vor allem die Bezahlung und den Umfang der Aufgaben – klar zu regeln. So stellt man sicher, dass man auch dann gut versorgt ist, wenn man die Zügel selbst nicht mehr in der Hand halten kann.
Haben Sie Fragen dazu, wie man eine solche Vollmacht rechtssicher gestaltet oder möchten Sie wissen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen könnten?