Anwalts-Blogs – Wahrheitsgemäße Berichterstattung erfordert Aktualisierung
Wenn Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihrem Blog über einen gerichtlich erstrittenen Erfolg berichten, müssen sie diesen Beitrag nicht zwangsläufig löschen, wenn die Entscheidung später wieder aufgehoben wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 16 U 255/21).
Eine Wirtschaftsauskunftei wehrte sich gegen einen Blogbeitrag eines Anwalts. Der Anwalt hatte im Jahr 2020 eine einstweilige Verfügung gegen die Auskunftei erwirkt und dies als Erfolg auf seiner Website veröffentlicht. Später wurde diese einstweilige Anordnung jedoch nach einem Widerspruch der Auskunftei rechtskräftig wieder aufgehoben.
Der Anwalt ließ den Blogeintrag über den anfänglichen Erfolg unverändert stehen. Die Auskunftei klagte zunächst erfolgreich auf Löschung des Beitrags vor dem Landgericht (LG), das OLG sah die Sache jedoch anders.
Das OLG urteilte, dass die ursprüngliche Nachricht – der Erlass der einstweiligen Verfügung – eine wahre Tatsachenbehauptung war. Solche wahren Aussagen müssen grundsätzlich hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen (hier: die Auskunftei) nachteilig sind. Eine vollständige Löschung des Beitrags wäre ein zu starker Eingriff in die Berufs- und Meinungsfreiheit des Anwalts.
Obwohl der Anwalt den Beitrag nicht löschen muss, darf er auch nicht „die halbe Wahrheit“ stehen lassen.
Das Gericht stellte klar:
Wenn sich die Sachlage nachträglich ändert und die ursprüngliche Meldung dadurch unwahr oder in einem anderen Licht erscheint, können Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Anwälte haben zwar keine „Chronistenpflicht“ wie klassische Pressemedien. Wenn sich aber der Sachverhalt nachträglich ändert, muss der Anwalt den Beitrag ergänzen.
Der Anwalt muss einen Nachtrag über den Fortgang des Verfahrens und den späteren Ausgang aufnehmen. Dies ist ein verhältnismäßiger Eingriff im Vergleich zur vollständigen Löschung.
Der Bericht über den anfänglichen Erfolg darf bleiben, er muss aber durch die Information über die spätere Aufhebung der Entscheidung ergänzt werden.
Anwälte, die auf ihren Blogs oder Websites über juristische Erfolge berichten, müssen diese Beiträge pflegen und aktualisieren. Wird ein berichteter Erfolg nachträglich wieder gekippt, besteht zwar kein Anspruch auf Löschung, aber ein Anspruch auf Ergänzung des Beitrags, um die Leser über den vollständigen und aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Die klagende Auskunftei hätte diesen Nachtrag vom Anwalt verlangen müssen; daran fehlte es im konkreten Fall aber. Dennoch stellt das Urteil klar, dass der Anspruch auf Ergänzung grundsätzlich besteht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.