Anwaltsgerichtshof Hamm 2 AGH 9/14

August 2, 2017

Anwaltsgerichtshof Hamm 2 AGH 9/14- keine standesrechtliche Pflicht zur Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

1. Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil des Anwaltsgerichts E2 vom 17. März 2014 wird verworfen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Rechtsanwaltskammer E

3. Die Revision wird zugelassen.

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. Sachverhalt

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