Anwaltshaftung bei Nichterhebung des Vorbehalts der Einrede der beschränkten Erbenhaftung – OLG Koblenz 13 U 402/16
Sachverhalt:
Die Klägerin, Erbin ihres verstorbenen Ehemanns, nahm den Beklagten, ihren ehemaligen Rechtsanwalt, auf Schadensersatz wegen behaupteter Schlechterfüllung eines Anwaltsmandats in Anspruch.
Der Beklagte hatte in einem Vorprozess gegen die Klägerin als Erbin versäumt, die Einrede der beschränkten Erbenhaftung zu erheben.
Die Klägerin machte geltend, dass der Nachlass überschuldet gewesen sei und der Beklagte ihr daher zur Ausschlagung der Erbschaft hätte raten müssen.
Das Landgericht wies die Klage ab, da die Klägerin die Überschuldung des Nachlasses nicht nachgewiesen hatte.
Problematik:
Entscheidung des OLG Koblenz:
Das OLG Koblenz wies die Berufung der Klägerin zurück.
Ein Schadensersatzanspruch bestand nicht.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Pflichten eines Rechtsanwalts im Erbrecht und die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterhebung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung.
Es zeigt auf, dass der Mandant den Schaden darlegen und beweisen muss und dass der Umfang der Erbenhaftung von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.