Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

November 20, 2024

Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

RA und Notar Krau

Anwaltskosten im Arbeitsrecht können Sie in der Regel bei der Einkommensteuer als Werbungskosten absetzen.

Das gilt sowohl für außergerichtliche als auch für gerichtliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Beispiele für absetzbare Anwaltskosten:

  • Beratung und Vertretung bei einer Kündigung
  • Aushandeln eines Aufhebungsvertrags
  • Durchsetzung von Gehaltsansprüchen
  • Mobbing am Arbeitsplatz

Voraussetzungen für den Abzug:

Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

  • Die Anwaltskosten müssen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Sie müssen die Kosten selbst getragen haben.
  • Die Kosten müssen angemessen sein.

Wo werden die Kosten in der Steuererklärung angegeben?

Die Anwaltskosten tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung in der Zeile “Werbungskosten, die Sie hier eintragen können” ein.

Wichtig:

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf, um die Kosten im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können.

Tipp:

Nutzen Sie die Möglichkeit, auch andere Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit abzusetzen, wie z.B. Gerichtskosten oder Reisekosten zum Gericht.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

Besonderheiten:

  • Abfindungen: Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit einer Abfindung anfallen, sind nur begrenzt absetzbar.
  • Steuerermäßigung: In bestimmten Fällen können Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Kosten Ihre Existenzgrundlage gefährden.

Fazit:

Anwaltskosten im Arbeitsrecht können in der Regel als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Es ist wichtig, die Voraussetzungen für den Abzug zu kennen und die Kosten in der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

Allgemeines zu Werbungskosten bei der Einkommensteuer:

Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Sie mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast.

Welche Kosten sind absetzbar?

Die Palette der absetzbaren Werbungskosten ist breit gefächert. Hier einige Beispiele:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke), Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Arbeitsmittel: Laptop, Handy, Fachbücher, Berufskleidung
  • Fortbildungskosten: Seminare, Kurse, Studium
  • Bewerbungskosten: Kosten für Bewerbungsunterlagen, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Doppelte Haushaltsführung: Mietkosten, Verpflegungsmehraufwendungen
  • Gewerkschaftsbeiträge:
  • Umzugskosten: Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist

Wo werden Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben?

Werbungskosten tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht bei der Einkommensteuer absetzen

Was ist der Werbungskostenpauschbetrag?

Jedem Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro zu.

Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, ohne dass Sie Belege einreichen müssen.

Wann lohnt es sich, Werbungskosten einzeln nachzuweisen?

Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, sollten Sie diese einzeln nachweisen.

Sammeln Sie dazu alle relevanten Belege und Rechnungen.

Besonderheiten:

  • Homeoffice: Für die Arbeit im Homeoffice können Sie eine Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro im Jahr) geltend machen.
  • Werbungskosten bei Rentnern: Auch Rentner können bestimmte Werbungskosten absetzen, z.B. Kosten für die Rentenberatung.
  • Werbungskosten bei Kapitaleinkünften: Hier gibt es den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (ledig) bzw. 1.602 Euro (verheiratet).

Tipp:

Nutzen Sie die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen, um Ihre Steuerlast zu senken.

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.