Anwaltskosten und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Absetzbare Kosten:
- Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses: Hierzu gehören Anwaltskosten für die Beratung und Vertretung sowie Notarkosten für die Beurkundung von erforderlichen Erklärungen.
- Kosten für die Erbschaftsteuererklärung: Auch die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung durch einen Anwalt oder Steuerberater können Sie absetzen.
- Kosten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung: Dazu gehören beispielsweise Anwaltskosten für die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen den Erben, Notarkosten für die Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen oder die Aufteilung von Nachlassgegenständen.
- Kosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen: Wenn Sie Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilien, Schmuck oder anderen Nachlassgegenständen haben, sind diese ebenfalls absetzbar.
- Gerichtskosten: Sollten Sie in einen Rechtsstreit über die Erbschaft verwickelt werden, können Sie die Gerichtskosten in der Regel ebenfalls absetzen.
Anwaltskosten und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Nicht absetzbare Kosten:
- Ihre eigene Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer selbst können Sie nicht als Nachlassverbindlichkeit absetzen.
- Kosten für die Verwaltung des Nachlasses: Kosten, die nach dem Erbfall für die Verwaltung des Nachlasses anfallen, sind in der Regel nicht absetzbar.
Voraussetzungen:
- Die Kosten müssen notwendig für die Abwicklung der Erbschaft oder die Durchsetzung von Erbansprüchen sein.
- Die Kosten müssen angemessen sein.
- Die Kosten müssen nachgewiesen werden können. Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf.
Anwaltskosten und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Beispiel:
Wenn Sie einen Anwalt mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und der Erbschaftsteuererklärung beauftragen, können Sie die Anwaltskosten als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftsteuer absetzen.
Wichtig:
- Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, welche Kosten im Einzelfall absetzbar sind.
- Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Kosten können sich je nach Bundesland unterscheiden.
Zusätzliche Hinweise:
- In manchen Fällen können Sie die Kosten auch als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie die Erbschaft zunächst angenommen haben und sie dann aufgrund hoher Schulden doch noch ausschlagen wollen.
- Wenn Sie eine Immobilie erben, die Sie selbst nutzen wollen, können Sie die mit dem Erwerb verbundenen Kosten (z.B. Notarkosten, Grundbuchkosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Vermietung geltend machen.
Anwaltskosten und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Fazit:
Die Absetzbarkeit von Anwalts- und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer kann die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
Es ist daher wichtig, sich über die Möglichkeiten der Kostenabsetzung zu informieren und alle relevanten Belege aufzuheben.
Allgemein:
Nachlassverbindlichkeiten spielen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer eine wichtige Rolle, da sie den steuerpflichtigen Erwerb mindern.
Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
Hierunter fallen alle Schulden und Verpflichtungen, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Schulden des Erblassers: z.B. Bankkredite, Hypotheken, Steuerschulden
- Erbfallschulden: Kosten, die im Zusammenhang mit dem Todesfall und der Beerdigung entstehen, z.B. Bestattungskosten, Grabpflege, Erbscheinskosten
- Sonstige Nachlassverbindlichkeiten: z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche
Welche Verbindlichkeiten sind abzugsfähig?
Nicht alle Nachlassverbindlichkeiten können von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden.
Abzugsfähig sind in der Regel nur Schulden, die der Erblasser selbst verursacht hat oder die im Zusammenhang mit dem Erbfall stehen.
Wie werden Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt?
Die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten werden vom Wert des Nachlasses abgezogen. Dadurch verringert sich der steuerpflichtige Erwerb und somit auch die zu zahlende Erbschaftssteuer.
Wichtig: Es ist ratsam, die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten genau zu dokumentieren und im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung geltend zu machen.