BAG 4 AZR 197/17
Anwendbarkeit eines Tarifwerks auf Arbeitsverhältnis
Urteil vom 11.12.2019
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei einem gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
zu einer Optionskommune gemäß § 6c SGB II die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge der BA durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) verdrängt werden.
Sachverhalt:
Die Klägerin war bei der BA beschäftigt und ihr Arbeitsverhältnis unterlag dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (TV-BA).
Mit dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu einer Optionskommune wurde sie nach dem TVöD/VKA vergütet.
Sie klagte auf Anwendung des TV-BA und die daraus resultierenden höheren Entgeltansprüche.
Entscheidung des BAG:
Begründung:
Hinweise für das weitere Verfahren:
Fazit:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die Rechtsfolgen des gesetzlichen Übergangs von Arbeitsverhältnissen nach § 6c SGB II.
Die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der BA werden durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verdrängt.
Dies dient der Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Organisationsstrukturen des neuen Arbeitgebers.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.