Anwendbarkeit von § 850b ZPO im Nachlassinsolvenzverfahren
Das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) mit dem Aktenzeichen 15 U 2084/22
befasst sich mit der Frage, inwieweit Pfändungsbeschränkungen, insbesondere § 850b Zivilprozessordnung (ZPO), in einem Nachlassinsolvenzverfahren Anwendung finden.
Das OLG Nürnberg entschied, dass die Pfändungsbeschränkungen des § 850b ZPO auch in Nachlassinsolvenzverfahren zu beachten sind.
Dies bedeutet, dass bestimmte Ansprüche, wie solche aus Lebensversicherungen, unter bestimmten Bedingungen vor der Pfändung geschützt sein können.
Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser einem Bezugsberechtigten, der zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet ist, ein Bezugsrecht auf die Versicherungssumme einer
Kapitallebensversicherung im Todesfall eingeräumt hat, und diese Summe zur Begleichung der Beerdigungskosten vorgesehen war.
Bei der Billigkeitsprüfung, die im Rahmen von § 850b Abs. 2 ZPO durchzuführen ist, kommt es entscheidend darauf an,
ob die Lebensversicherungssumme tatsächlich für die Beerdigungskosten verwendet wurde.
Das Gericht entschied, dass eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) nur in Höhe des Bausparguthabens (2.333,93 €) gegeben war,
nicht jedoch hinsichtlich der Todesfallleistung der Lebensversicherung (3.513,80 €), da diese unter den Pfändungsschutz fällt.
Die Einräumung widerruflicher Bezugsrechte durch die Erblasserin an den Beklagten für ein Bausparguthaben,
sowie für eine Kapitallebensversicherung, stellen jeweils Rechtshandlungen im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO dar.
Es wurde festgelegt, dass eine Leistung nach § 134 InsO, als unentgeltlich anzusehen ist, wenn nach dem Inhalt eines Rechtsgeschäfts keinerlei Gegenleistung erbracht worden ist.
Der Zahlungsanspruch aus der Insolvenzanfechtung ist nicht verjährt, da die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens begann.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Kläger und Beklagten aufgeteilt, wobei der Beklagte die Kosten der Berufungsinstanz zu tragen hat.
Das Urteil klärt die Anwendbarkeit von Pfändungsschutzvorschriften im Nachlassinsolvenzverfahren und stärkt somit den Schutz von Ansprüchen, die zur Deckung von Beerdigungskosten vorgesehen sind.
Es betont die Bedeutung der Billigkeitsprüfung im Einzelfall und berücksichtigt dabei die tatsächliche Verwendung von Versicherungssummen für Beerdigungskosten.
Es wurde Klarheit über die Fristen der Verjährung, im Bezug auf Insolvenzanfechtungen erlangt.
Dieses Urteil ist besonders relevant für Insolvenzverwalter, Erben und Bezugsberechtigte von Lebensversicherungen in Nachlassinsolvenzverfahren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.