Anwesenheitsrecht Erstellung Nachlassverzeichnis
OLG München 33 W 1034/24 e
Beschluss vom 03.12.2024
Kein Anwesenheitsrecht bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 03.12.2024 entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter kein Recht hat,
bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses durch den Notar anwesend zu sein.
Der Fall:
Ein Pflichtteilsberechtigter hatte die Erbin im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anspruch genommen.
Die Erbin wurde durch ein Teil-Anerkenntnisurteil zur Auskunftserteilung über den Nachlass verurteilt.
Der Pflichtteilsberechtigte beantragte daraufhin die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Erbin, da diese das Nachlassverzeichnis nicht vorlegte.
Das Landgericht verhängte zunächst ein Zwangsgeld, hob dieses jedoch später wieder auf, da die Erbin zwischenzeitlich ein Nachlassverzeichnis vorgelegt hatte.
Der Pflichtteilsberechtigte legte daraufhin Beschwerde ein und argumentierte, dass sein Zuziehungsrecht bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses verletzt worden sei.
Die Entscheidung des OLG München:
Das OLG München wies die Beschwerde zurück.
Es stellte fest, dass dem Pflichtteilsberechtigten kein Anwesenheitsrecht bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses zusteht.
Begründung:
Folgen des Beschlusses:
Der Beschluss des OLG München stärkt die Position des Notars bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses.
Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch darauf, bei der Erstellung anwesend zu sein oder die vom Notar verwendeten Unterlagen einzusehen.
Dies trägt dazu bei, das Verfahren zu beschleunigen und die Kosten zu reduzieren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.