Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag – wahrheitswidriger Prozessvortrag

Januar 11, 2026

Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag – wahrheitswidriger Prozessvortrag

BAG, Urteil vom 24.5.2018 – 2 AZR 73/18

In diesem Artikel fassen wir ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Sie zusammen. Es geht um die Frage, wann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag durch das Gericht auflösen lassen kann, selbst wenn eine Kündigung eigentlich unwirksam war.

Besonders wichtig ist hierbei: Darf ein Arbeitnehmer im Prozess lügen, um seinen Job zu retten? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber den Auflösungsantrag mit genau den Gründen begründet, die für die Kündigung nicht gereicht haben?


Der Streitfall: Was war passiert?

Ein Mann arbeitete in einer Fabrik für Industriebatterien. Die Arbeit dort ist gefährlich, da mit heißer Schwefelsäure und hohem Strom gearbeitet wird. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr. Deshalb gibt es strenge Regeln:

  • Die Überwachung muss lückenlos sein.
  • Pausen dürfen nur abwechselnd (versetzt) genommen werden.
  • Es herrscht ein absolutes Rauchverbot.

Eines Nachts bemerkte der Wachdienst, dass der Mitarbeiter und sein Kollege offenbar gleichzeitig schliefen. Als der Chef kam, roch es nach Rauch. Der Mitarbeiter trug Kopfhörer und behauptete, er würde gerade ein Problem am Computer lösen.

Die Kündigung und das erste Urteil

Der Arbeitgeber kündigte dem Mann fristlos. Doch der Mitarbeiter klagte dagegen und gewann zunächst. Das Landesarbeitsgericht (LAG) entschied, dass die Kündigung unwirksam sei. Die Beweise für das Schlafen und Rauchen reichten nicht aus. Das Gericht fand, eine Abmahnung hätte als Warnung genügt.


Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Da die Kündigung nicht durchging, stellte der Arbeitgeber einen sogenannten Auflösungsantrag. Das bedeutet: Der Arbeitgeber sagt dem Gericht, dass eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Mitarbeiter unzumutbar ist – auch wenn die Kündigung selbst rechtlich fehlerhaft war.

Der Arbeitgeber nannte zwei Hauptgründe für die Auflösung:

  1. Gefahr für den Betrieb: Durch das gemeinsame Pauseneinlegen wurde die Sicherheit im Werk massiv gefährdet.
  2. Lügen vor Gericht: Der Mitarbeiter habe im Prozess bewusst die Unwahrheit gesagt. Er erfand eine Geschichte über einen angeblichen Alarm, den er bearbeitet habe. Zudem behauptete er, die Zigarettenschachtel auf seinem Tisch sei in Wahrheit eine Plastikdose für Bonbons seiner Frau gewesen.

Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag – wahrheitswidriger Prozessvortrag


Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht hob das vorherige Urteil auf. Die Richter erklärten, dass das Landesarbeitsgericht die Sache falsch geprüft hatte. Hier sind die wichtigsten Punkte der Entscheidung:

1. Dieselben Gründe wie bei der Kündigung

Ein Arbeitgeber darf einen Auflösungsantrag tatsächlich auf dieselben Gründe stützen, die schon für die Kündigung nicht gereicht haben. Er muss dann aber genau erklären, warum gerade diese Vorfälle dazu führen, dass man in Zukunft nicht mehr sinnvoll zusammenarbeiten kann.

2. Die „Gefährlichkeit“ des Mitarbeiters

Wenn ein Mitarbeiter Sicherheitsregeln in einem gefährlichen Betrieb missachtet, kann das ein Auflösungsgrund sein. Das gilt auch dann, wenn das Gericht vorher gesagt hat: „Für eine Kündigung hätte man ihn erst abmahnen müssen.“ Wenn am Ende des Prozesses feststeht, dass der Mitarbeiter uneinsichtig ist und die Gefahr einer Wiederholung besteht, kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden.

3. Bewusste Lügen im Prozess

Dies ist ein zentraler Punkt des Urteils. Das BAG stellte klar: Ein Mitarbeiter darf vor Gericht nicht bewusst lügen.

  • Es gibt kein „Recht zur Lüge“, um den Prozess zu gewinnen.
  • Wer bewusst unwahre Geschichten erfindet (wie die Sache mit der Bonbondose), verletzt seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber schwer.
  • Es spielt keine Rolle, ob die Lüge für das Urteil wichtig war oder ob sie leicht zu durchschauen war. Allein der Versuch, das Gericht zu täuschen, zerstört das Vertrauen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Das Urteil zeigt, dass das Verhalten während eines Kündigungsschutzprozesses entscheidend sein kann. Wer als Arbeitnehmer versucht, sich durch „kreative Wahrheiten“ oder glatte Lügen zu retten, riskiert seinen Job am Ende doch noch über einen Auflösungsantrag.

Die Rolle des Vertrauens

Ein Arbeitsverhältnis basiert auf Vertrauen. Wenn ein Mitarbeiter zeigt, dass er bereit ist, die Unwahrheit zu sagen, um einen Vorteil zu erlangen, ist dieses Vertrauen zerstört. Das BAG sagt deutlich: Eine „gute Lüge“ darf nicht besser behandelt werden als eine „schlechte Lüge“.

Die Abfindung

Wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst, muss der Arbeitgeber meist eine Abfindung zahlen. Aber Achtung: Wenn der Mitarbeiter durch seine Lügen selbst schuld an der Zerrüttung ist, kann das Gericht die Abfindung deutlich niedriger ansetzen.


Zusammenfassung für Laien

Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber befinden, sollten Sie folgende Punkte beachten, die aus diesem Urteil hervorgehen:

PunktBedeutung
EhrlichkeitSagen Sie vor Gericht die Wahrheit. Bewusste Lügen können zur Auflösung des Vertrags führen.
SicherheitVerstöße gegen Sicherheitsregeln wiegen schwer, besonders in gefährlichen Branchen.
AuflösungsantragAuch wenn eine Kündigung unwirksam ist, kann der Chef das Ende des Jobs erzwingen, wenn die Vertrauensbasis weg ist.
ProzessverhaltenWie Sie sich im Gerichtssaal verhalten, beeinflusst Ihre Chancen und die Höhe einer möglichen Abfindung.

Das Verfahren wurde nun zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen. Dieses muss nun genau prüfen, ob der Mitarbeiter wirklich gelogen hat (z. B. durch Zeugenverhör des Wachdienstes). Bestätigt sich die Lüge, wird der Mitarbeiter seinen Job trotz der eigentlich unwirksamen Kündigung verlieren.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Statue Recht

Keine AGB-Kontrolle einer befristeten Auslandsentsendung – Konzernprivileg

Januar 16, 2026
Keine AGB-Kontrolle einer befristeten Auslandsentsendung – KonzernprivilegBAG Urteil vom 3.6.2025 – 9 AZR 133/24Die…
Schild Courthouse Weg zum Gericht

Erstmöglicher Termin zur Kündigung nach Masseunzulänglichkeitsanzeige – Annahmeverzugslohnanspruch

Januar 11, 2026
Erstmöglicher Termin zur Kündigung nach Masseunzulänglichkeitsanzeige – AnnahmeverzugslohnanspruchBAG, Urt. v. 22.2.2018 – 6 AZR 95/17(LAG…
Worker Arbeiter Arbeitsrecht

Arbeitspflicht nach Stellung des Auflösungsantrags – Klageerweiterung im Berufungsverfahren

Januar 11, 2026
Arbeitspflicht nach Stellung des Auflösungsantrags – Klageerweiterung im BerufungsverfahrenBAG, Urt. v. 14.12.2017 – 2 AZR 86/17(LAG Nieder…