Arbeitskollegen behandeln mich nicht fair – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?
Mobbing bedeutet: Sie werden am Arbeitsplatz immer wieder schlecht behandelt. Das kann durch Kollegen oder Vorgesetzte passieren. Es geht um systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen. Einzelne, harmlose Streitigkeiten sind noch kein Mobbing. Erst wenn viele Handlungen zusammenkommen und Sie gezielt fertiggemacht werden, spricht man von Mobbing
Das Wort „Mobbing“ steht in keinem Gesetz. Es ist ein Begriff aus dem Alltag. Die Gerichte und das Gesetz sprechen von „Belästigung“ oder „Benachteiligung“
Trotzdem gibt es Regeln, die Sie schützen. Zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Sie können Schadensersatz fordern, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie durch Mobbing krank werden oder Ihre Ehre verletzt wird. Die wichtigsten Regeln stehen in § 823 und § 826 BGB. Dort steht: Wer einem anderen absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügt, muss diesen ersetzen
Sie müssen genau erklären, was passiert ist. Es reicht nicht, nur zu sagen: „Ich werde gemobbt.“ Sie müssen jede einzelne Handlung beschreiben. Wer hat was, wann, wo getan? Das Gericht prüft dann, ob diese Handlungen zusammen ein systematisches Mobbing ergeben
Sie müssen auch beweisen, dass Sie durch das Mobbing einen Schaden erlitten haben. Zum Beispiel, dass Sie krank geworden sind oder einen finanziellen Nachteil haben. Nur dann können Sie Geld verlangen
Zwischen Kollegen gibt es normalerweise keinen Vertrag. Sie können aber Ansprüche aus dem Gesetz haben. Das nennt man „unerlaubte Handlung“. Wenn Kollegen Sie körperlich angreifen oder beleidigen, können Sie sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die wichtigsten Regeln dafür stehen in § 823 und § 826 BGB
Nicht jede Unfreundlichkeit ist gleich eine Pflichtverletzung. Im Arbeitsleben gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten. Erst wenn das Verhalten gezielt und über längere Zeit gegen Sie gerichtet ist, spricht man von Mobbing. Das Verhalten muss so schlimm sein, dass Ihre Gesundheit, Ihre Würde oder Ihr Ansehen ernsthaft verletzt werden
Auch Ihr Arbeitgeber muss Sie schützen. Er muss dafür sorgen, dass Sie nicht gemobbt werden. Tut er das nicht, können Sie auch gegen ihn Ansprüche haben. Zum Beispiel, wenn er nichts gegen das Mobbing unternimmt, obwohl Sie sich beschwert haben
Sie sollten das Mobbing dokumentieren. Schreiben Sie auf, was passiert ist: Datum, Uhrzeit, Beteiligte, was genau gesagt oder getan wurde. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat. Sie können auch eine Beschwerde einlegen
Wenn das nicht hilft, können Sie vor Gericht gehen. Dort müssen Sie alles genau schildern und beweisen. Das Gericht prüft, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben
Die Höhe hängt vom Schaden ab. Bei gesundheitlichen Schäden kann es Schmerzensgeld geben. Bei finanziellen Nachteilen können Sie Ersatz verlangen. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, wie viel Geld Sie bekommen
Alle Experten sind sich einig: Mobbing ist kein eigener Anspruch. Sie müssen immer prüfen, ob eine Pflicht verletzt wurde und ob ein Schaden entstanden ist. Die Gerichte verlangen genaue Beweise. Es reicht nicht, nur allgemein von Mobbing zu sprechen. Sie müssen jede einzelne Handlung und deren Folgen schildern
– Sie können Schadensersatz fordern, wenn Sie durch systematisches Mobbing einen Schaden erleiden.
– Sie müssen genau beweisen, was passiert ist und welchen Schaden Sie haben.
– Nicht jede Unfreundlichkeit ist gleich Mobbing.
– Sie haben Rechte gegen Kollegen und gegen den Arbeitgeber.
– Dokumentieren Sie alles und suchen Sie Hilfe im Betrieb.
– Im Zweifel entscheidet das Gericht, ob Sie Geld bekommen